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Alleinerbeinsetzung der getrenntlebenden Ehefrau unwirksam

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Wenn sich Eheleute scheiden lassen, werden auch die Testamente, die den jeweils anderen als Alleinerben benennen, unwirksam. Problematisch ist nur der Fall, dass sich das Ehepaar zwar getrennt, das Gericht die Scheidung aber noch nicht ausgesprochen hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat entschieden, dass ein einjähriges Getrenntleben der Ehegatten zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers bereits ausreicht, um die Unwirksamkeit des Testaments herbeizuführen.

Im zugrunde liegenden Fall reichte eine Frau nach mehr als 20 Jahren Ehe die Scheidung bei Gericht ein. Der Ehemann stimmte dem Scheidungsantrag der Frau ausdrücklich zu. Nach über einem Jahr Getrenntleben waren noch immer einige Scheidungsfolgen (z. B. Aufteilung des Hausrats) nicht geregelt, sodass die Ehe noch nicht geschieden wurde. In dieser Zeit verstarb der Mann. Da sich die Eheleute in einem Erbvertrag gegenseitig als Vollerben eingesetzt hatten, beantragte die Frau die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin auswies, was jedoch vom Nachlassgericht abgelehnt wurde.

Auch das OLG hielt die Alleinerbeinsetzung der Frau gemäß der §§ 2279 II, 2077 I 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für unwirksam. Zwar sei die Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch nicht geschieden worden. Die Voraussetzungen einer Scheidung lagen jedoch schon vor. So hatten beide einen Trennungswillen und lebten seit mehr als einem Jahr nicht mehr gemeinsam unter einem Dach. Im Übrigen habe der Mann dem Scheidungsantrag der Frau zugestimmt und damit deutlich gemacht, dass er an der Ehe nicht mehr festhalten möchte. Damit stehe das Getrenntleben von mindestens einem Jahr der Auflösung der Ehe gleich, sodass die Frau nicht Alleinerbin geworden sei.

(OLG Stuttgart, Beschluss v. 04.10.2011, Az.: 8 W 321/11)

(VOI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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