Allmacht der Jugendämter

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Traum eines jeden totalitären Systems wurde verwirklicht. 

Eltern und Kinder sollen ab Schwangerschaft der umfassenden Kontrolle durch Netzwerke mit Hebammen, Ärzten, Kitas, Sozialarbeitern und Jugendämtern ausgeliefert sein. Herr Olaf Scholz will die Lufthoheit der Politik über die Kinderbetten durchsetzen.

Die Tatsache, daß die Eltern die Sorge in eigener Verantwortung ausüben, §1627 BGB, gerät dabei unter die Räder. Das Grundrecht und das Grundgesetz auf Schutz der Familie bleiben bei der Durchsetzung der hehren Ziele außen vor.

Unter dem Vorwand „vorbeugen ist besser als heilen“ droht die allumfassende Beglückung unserer Kinder durch Inobhutnahmen, Besuchsdienste, Heimunterbringung und Strafvollzug. Alle müssen mitmachen. Wer schweigt, macht sich mitschuldig. Man kennt das ...

Eltern befinden sich dann ab Erfüllung ihrer ehelichen Pflichten unter Generalverdacht. Allenfalls mit Trainingeinheiten und Schulungen können Eingriffe zur Erschaffung des „idealen Kindes“ durch das Präventionsgesetz verhindert werden. Der Gesetzgeber will schließlich nur das Beste. Helfe uns Gott!

Die bisherige Regelung, daß nur bei ernsthafter Gefährdung des Kindeswohls eingegriffen werden darf, § 1666 BGB, reicht den Übereifrigen nicht mehr aus.

Wehren wir uns. Noch ist es nicht zu spät.

Bei dieser Gelegenheit sei erneut darauf hingewiesen, dass selbstverständlich das Wächteramt des Staates zum Schutze unserer Kinder von allen Beteiligten akzeptiert werden muss. Immer wieder werde ich gefragt, ob das Jugendamt diesen Kontrollauftrag gegen den Willen der Betroffenen Eltern durch setzen darf.

Meine Antwort dazu: Ja, das Jugendamt darf, muss und soll zum Schutz der Kinder aktiv werden, wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung sich auch nur andeutet. Die Verpflichtung ergibt sich aus §§ 8a, 42 SG die VIII. Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen! Weiter ist das Jugendamt verpflichtet ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes  diese in Obhut Name erforderlich macht. Um ihren Kindern einen solchen traumatischen Eingriff zu ersparen haben Sie als Eltern also alle Veranlassung mit dem Jugendamt vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, um diese Maßnahme nach Möglichkeit zu Lasten ihrer Kinder zu verhindern. Sie können irational mit diesen Dingen umgehen. Ihre Kinder können dies altersbedingt nicht.

Erleben Sie bitte die Anfrage des Jugendamtes nicht als persönliche Beleidigung. Probleme kann man nur lösen, wenn man gelassen und rational reagiert. Etwaige Vorwürfe wollen Sie also bitte selbstkritisch überprüfen und sodann erfolgsorientiert beantworten. Persönliche Auseinandersetzungen mit den Beteiligten gilt es unbedingt zu vermeiden. Sie wollen schließlich die Mitarbeiter nicht Umherziehen sondern ihre Kinder vor ungerechtfertigten Maßnahmen bewahren.


Die Einzelheiten sollten Sie jeweils mit einer Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens abklären.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt FfFamR FfArbR Rainer Bohm

Beiträge zum Thema