Als Autohändler eine Taycan Abmahnung der Dr. Ing. h.c.F. Porsche AG von CMS Hasche Sigle erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der CMS Hasche Sigle im Namen der Dr. Ing. h.c.F. Porsche AG Deutschland gegen Porschehändler erhalten, weil Sie einen Porsche Taycan angeboten haben?

Zurzeit verschickt die Kanzlei CMS Hasche Sigle aus Hamburg wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Dr. Ing. h.c.F. Porsche AG Deutschland an Porsche Händler.

Sind Sie Autohändler und mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert? Gerne helfen wir Ihnen.

I. Gegenstand der Abmahnung

Der Porsche Taycan sei noch nicht auf dem Markt. Tatsächlich sollte der Porsche Tycan wohl Anfang 2020 ausgeliefert werden. Nun verzögert sich die Markteinführung des Porsche Taycan. Allerdings wird der Porsche Taycan bereits von Porsche Händlern angeboten. Da der Porsche Taycan allerdings noch nicht angeboten wird, macht die Dr. Ing. h.c.F. Porsche AG Deutschland in den Angeboten ein Lockvogelangebot aus. 

Der Vorwurf: Es werde durch den Abgemahnten ein Porsche Tycan angeboten, der tatsächlich noch gar nicht verfügbar sei. Es wird ein Wettbewerbsverhältnis behauptet, der Abgemahnte sei Mitbewerber der Dr. Ing. h.c.F. Porsche AG Deutschland.

II. Die Rechtslage

Gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind die in der sogenannten „Blacklist“ – dies ist der Anhang des UWG – aufgeführten Handlung gegenüber Verbrauchern stets unzulässig.

Gemäß Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG ist ein Lockvogelangebot gegenüber Verbrauchern stets unzulässig. Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 UWG sind hiernach Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Absatz 3 UWG zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer nicht darüber aufklärt, dass er hinreichende Gründe für die Annahme hat, er werde nicht in der Lage sein, diese oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum genannten Preis bereitzustellen oder bereitstellen zu lassen. 

Gemäß § 5 a Absatz 2 Satz 1 UWG handelt unlauter, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält,

  1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und (siehe Wortlaut § 5 a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 UWG);
  2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (siehe Wortlaut § 5 a Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 UWG).

Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten nach § 5a Absatz 3 Nr. 4 UWG die Informationen über Lieferbedingungen als wesentlich im Sinne von § 5a Absatz 2 UWG.

III. Unser Tipp

  1. Unterschreiben Sie unter keinen Umständen ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Lassen Sie die Erklärung unbedingt prüfen.
  2. Zahlen Sie nicht ungeprüft das geforderte Rechtsanwaltshonorar aus einem Gegenstandswert von 50.000 Euro.
  3. Versäumen Sie unter keinen Umständen die sehr kurz bemessenen Fristen. Kurze Fristen sind im Wettbewerbsrecht keine Ausnahme, sondern die Regel. In Verfahren des Wettbewerbsrechts lassen sich mögliche Schäden, verursacht durch unlauteres und wettbewerbswidriges Verhalten von Mitbewerbern, nicht beziffern. Daher besteht regelmäßig ein wesentliches Interesse des Unterlassungsgläubigers an einer zügigen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs.
  4. Nehmen Sie sofort Kontakt mit einem Rechtsanwalt auf, um mögliche deutlich höhere Schäden zu vermeiden. Wenn Sie sich tatsächlich wettbewerbswidrig verhalten haben, gibt es Möglichkeiten einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit.
  5. Nehmen Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung in jedem Fall ernst. Wenn Sie die Abmahnung ignorieren kann dies dazu führen, dass eine einstweilige Verfügung beantragt wird und dass eine Klage zur Hauptsache erhoben wird. Hierbei entstehen erhebliche weitere Kosten.

IV. Fazit

Sind Sie Autohändler und Betroffener einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung?

Die Kanzlei Rieck & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg vertritt Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich in wettbewerbsrechtlichen Verfahren.

Wenn Sie eine UWG Abmahnung der Dr. Ing. h.c.F. Porsche AG Deutschland, ausgesprochen durch die Kanzlei CMS Hasche Sigle aus Hamburg wegen des Porsche Taycan 4 S erhalten haben, wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rieck & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg. Schreiben Sie uns gleich hier eine Nachricht und wir melden uns unverbindlich!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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