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Amtsgericht Kaiserslautern spricht Angeklagte vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei

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Das Amtsgericht Kaiserslautern hat im Februar 2016 zwei Angeklagte vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach §§ 223, 224 StGB freigesprochen.

Im vorliegenden Fall wurde den beiden Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zur Last gelegt im Mai 2015 am Hauptbahnhof in Kaiserslautern eine Person angegriffen und verletzt zu haben. Während beim ersten Vorfall vor dem Bahnhofsgebäude beide Angeklagte beteiligt gewesen wären, habe einer der Angeklagten danach nochmal alleine das Opfer auf dem Bahnsteig angegriffen und erheblich verletzt.

Im Rahmen der Hauptverhandlung gaben sowohl das zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisierte angebliche Opfer als auch die anwesenden Zeugen unterschiedliche Beschreibungen der Situation wieder. Auch die Polizeizeugen konnten sich an den Vorfall nicht mehr wirklich genau erinnern und beschrieben ihn unterschiedlich. Videoaufnahmen vom Vorfall waren ebenfalls nicht vorhanden. Somit konnte nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich bewiesen werden, dass es vor dem Bahnhof zu einer Auseinandersetzung gekommen ist. Da es zudem unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des Täters auf dem Bahnsteig war, war es nicht nachweisbar wer dort letztendlich der Täter war.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung wurden schließlich beide Angeklagten auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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