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Amtsgericht München verhängt Haftstrafe gegen Schleuser

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 11.09.2015 einen 44-jährigen Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts verbrachte der Angeklagte Im Januar 2015 fünf Flüchtlinge aus dem Kosovo, darunter ein Kind, mit dem ICE über Ungarn und Österreich nach Deutschland. Er half ihnen, die Zugtickets für die Fahrt zu besorgen, war bei der Zugfahrt anwesend und unterstützte die Flüchtlinge auf der Reise.

Im März 2015 wollte er 6 Personen wovon zwei Personen staatenlos und vier Personen syrische Staatsangehörige waren, mit einem PKW Sharan mit schweizerischem Kennzeichen von Budapest über Österreich nach Deutschland schleusen. Dabei übernachtete er in Budapest. Dort traf er auch die Personen, die er letztlich in seinem PKW mit nach Deutschland nahm. Es war vereinbart, dass er bei Ankunft am Münchener Hauptbahnhof dafür Euro 2000 erhalten sollte. Die Gruppe wurde bei einer Polizeikontrolle auf einem Rastplatz der A 8 jedoch aufgebracht und der Angeklagte festgenommen und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft.

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Dabei wurde strafschärfend berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft ist und zu den Tatzeitpunkten auch unter einer offenen Bewährung stand. Aufgrund der Handydaten vermutet das Gericht, dass es sich bei der Fahrt im März nicht um seine erste Schleusung gehandelt hat. Es konnte ihm jedoch nichts weiter nachgewiesen werden.

Im Rahmen der Strafzumessung spielten auch aufgrund der aktuellen Flüchtlingskrise generalpräventive Gründe eine Rolle.


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