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Amtsgericht München verurteilt drei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 04.05.2016, Aktenzeichen 1024 Ds 470 Js 190239/15 jug., drei junge Männer aus Afrika wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ein zur Tatzeit 17-jähriger Angeklagter wurde angewiesen, an einem Orientierungskurs teilzunehmen, die anderen beiden, zur Tatzeit 23 beziehungsweise 25 Jahre alten Angeklagten wurden jeweils zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro (120 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt.

Im vorliegenden Fall verkaufte der 23-jährige Angeklagte im Sommer 2015 dem späteren Geschädigten sein Handy. Hierbei kam es jedoch zwischen den beiden zu einem Streit, weil das Handy angeblich kaputt war. Der 23-jährige Angeklagte tauschte schließlich das ursprüngliche Handy, ein Samsung S3, gegen ein Sony Xperia aus. Der Streit ging jedoch weiter, weil sein Käufer ein Samsung S5 wollte. Als er dieses endlich besorgen wollte, lief der spätere Geschädigte mit dem Handy davon.

Am 04.08.2016 trafen beide Personen zufällig aufeinander, wobei diesmal auch die beiden Mitangeklagten anwesend waren. Dabei kam es zu einer Rangelei um das Handy. In deren Verlauf schlugen die Angeklagten gemeinsam mit Fäusten auf den am Boden liegenden Geschädigten ein. Er erlitt durch die Schläge Schmerzen am Kopf, an der Hüfte und an der rechten Schulter. Kurz darauf kam die Polizei.

Der zuständige Richter hat bei der Höhe der Strafe bei dem 17-Jährigen berücksichtigt, dass er außer diesem einen Vorfall einen sehr positiven Weg nimmt, seitdem er hier in Deutschland ist. Vor diesem Hintergrund meint das Gericht, von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Form eines Arrests absehen zu können, und hält einen Orientierungs- und Sozialkompetenzkurs bei der Arbeiterwohlfahrt für erzieherisch geeignet, um den Angeklagten künftig von derartigen Straftaten abzuhalten.

Bei den beiden Erwachsenen ging das Gericht von einem minderschweren Fall aus. Die Angeklagten waren beide offensichtlich der Meinung, dass sie sich nur ihr Recht verschaffen, weil der Geschädigte jedenfalls nach Ansicht des 23-jährigen Angeklagten diesen betrogen und eigenmächtig ein Handy weggenommen hatte.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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