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Anfechtung des Testaments

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In diesem Artikel werden wir die Anfechtung des Testaments streifen und drei Situationen, in denen es möglich ist, die Anfechtung zu verlangen, genauer beschreiben. Im folgenden können Sie mehr darüber lesen.

Gemäß dem kroatischen Gesetz über das Erbrecht, erbt man wegen des Todes einer natürlichen Person und zum Zeitpunkt ihres Todes, und die Erbfolge kann gesetzlich oder testamentarisch sein. Jeder ist berechtigt, im Todesfall einen Erben zu bestimmen und sein Recht einzuschränken und zu belasten. Der Erblasser verfügt im Todesfall über sein Eigentum, und das Testament kann von jeder urteilsfähigen Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, abgefasst werden. Das Testament ist nichtig, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Abfassung nicht urteilsfähig war oder das Alter von 16 Jahren nicht erreicht hat und somit die Rechtsvermutung, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Abfassung urteilsfähig war, anfechtbar ist.

Das Testament kann anfechtbar sein wegen:

1. Willensmangels des Erblassers

2. des Fehlens einer vorgeschriebenen Form

3. Verletzung des Pflichtteils

Anfechtung des Testaments wegen Willenmangels des Erblassers

Das Testament wird auf Antrag annulliert, wenn der Erblasser durch Drohung oder Gewalt gezwungen wurde es abzufassen, oder sich dafür entschieden hat, weil er getäuscht oder irregeführt wurde.

Der Antrag kann nur von einer Person gestellt werden, die ein Rechtsinteresse daran hat, und nur innerhalb eines Jahres nach der Erkenntnis der Nichtigkeitsgründe und spätestens zehn Jahre nach der Testamentsverkündung.

Gegen die Person, die die Willensmangel des Erblassers verursacht hat oder davon wusste oder wissen musste, kann die Anfechtung des Testaments innerhalb von 20 Jahren ab dem Tag der Testamentsverkündung beantragt werden.

Wenn nur einzelne testamentarische Bestimmungen unter Drohung oder Gewalt, wegen Täuschung oder Irrtum gemacht wurden, bedeutet dies nicht die Ungültigkeit der anderen Bestimmungen, wenn sie ohne diese Bestimmung aufrecht erhalten bleiben können.

In der Gerichtspraxis ist der Unterschied zwischen zwei Arten von Zwang festgelegt: physischer und psychischer Zwang oder Drohung. Beim physischen Zwang, geht es um den Gebrauch von physischer Kraft zum Zeitpunkt der Abgabe einer Erklärung (Missbrauch, Körperverletzung, körperliche Folter usw.), während beim psychischer Zwang Druck auf den Willen der Person, die eine Erklärung abgibt, ausgeübt wird, mit dem Ziel, Angst vor einer zukünftigen Gefahr für ihn oder seine nahen Verwandten oder Dritte auszulösen (Oberster Gerichtshof der Republik kroatien 1694 / 1996-2).

Anfechtung des Testaments wegen des Fehlens einer vorgeschriebenen Form

Gültig ist ein Testament, das in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen abgefasst wird. Gesetzlich festgestellte Testamentsformen sind private Testamente (eingenhändiges Testament, schriftliches Testament vor Zeugen), öffentliches Testament und mündliches Testament (nur unter außergewöhnlichen Umständen und vor den zwei Zeugen, die gleichzeitig anwesend sind).

Aufgrund des Fehlens der Form kann die Anfechtung des Testaments nach Eintritt des Erbfalls nur von einer Person mit rechtlichem Interesse innerhalb eines Jahres nachdem sie vom Testament erfahren haben und spätestens 10 Jahre nach der Bekanntgabe des Testaments beantragt werden.

Anfechtung des Testaments wegen einer Verfügung, die entgegen dem Recht auf den Pflichtteil ist

Erben des Pflichtteils sind die Nachkommen des Erblassers, seiner Adoptivkinder und ihrer Nachkommen sowie seiner Ehepartner. Die Eltern des Erblassers, Adoptiveltern und andere Vorfahren sind nur dann Erben des Pflichtteils, wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig sind und nicht über die notwendigen Mittels zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügen.

Der Pflichtteil der Nachkommen, der Adoptivkinder und ihrer Nachkommen sowie des Ehepartners beträgt eine Hälfte, und der Pflichtteil aller anderen Erben des Pflichtteils beträgt ein Drittel des Teils, der jedem einzelnen von ihnen gemäß der gesetzlichen Erbfolge gehören würde.

Verfügungen im Fall des Todes, die entgegen dem Recht auf den Pflichtteil des einzelnen sind, sind anfechtbar und der Pflichtteil wird verletzt, wenn der Gesamtwert der letzwilligen Verfügung nur so gross ist, dass der Erbe des Pflichtteils nicht den vollen Wert seines Pflichtteils erhält.

Nur die Erben des Pflichtteils haben das Recht, die Verringerung der Testamentsverfügung innerhalb von 3 Jahren nach Testamentsverkündung zu beantragen.

Aus alledem geht hervor, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, ein Testament anzufechten, und je nach Einzelfall ist es ratsam, Rechtsbeistand zu suchen.



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