Anforderungen an ein Unterhaltsauskunftsbegehren

  • 2 Minuten Lesezeit


Unterhalt für Frauen umgehen, Alimente, Freundin macht Schluss wie reagieren, Frau macht Stress und der Kampf für nicht ideologische Scheidungsindustrie sind Sprüchen der diskriminierten Männer.

Tausende von Professionellen wie Jugendamt Mitarbeiter, Gutachter, Verfahrensbeistände, Familienrichter, Psychotherapeuten, Familienberater, Familientherapeuten, und Umgangsbegleiter leben in Deutschland davon, dass Familien zerstört werden, Männer und Frauen sich scheiden lassen und über Unterhaltszahlung streiten.

Ein Geschäftsmodell für Viele, die extra die Kommunikation der Partner zusätzlich verhindern und künstlich Streit provozieren könnten. Die sog. Scheidungsindustrie verdient gut an der Familienzerstörung in der „Vaterlosen Gesellschaft“.

Eine Mutter, die den Umgang des Vaters mit den Kindern boykottiert und ein Umgang suchender Vater, der zur Unterhaltszahlung freiwillig bereit wäre, aber er die Formalien nicht kennt, bringt für Jugendamt Mitarbeiterinnen, Verfahrensbeiständinnen, Umgangs­pflegerinnen Arbeits- und Einkommenssicherheit.

 Der Umgang wird nicht selten von der Mutter fröhlich weiter sabotiert werden, bis entweder der Vater oder das Kind "endlich" aufgeben und der Fall dann als erledigt zu den Akten gelegt wird. Tatsächlich verdienen bis dahin mindestens sechs Personen von der "Scheidungshelferindustrie" an dem Streit noch kräftig mit. Dabei spielt nicht selten die Frage ob und wie die Unterhaltsauskunft erteilt wird.

 In der Praxis werden über 50% Prozent aller Auskünfte nachlässig in mehreren Schriftsätzen erteilt und es fehlt die Unterschrift. Der Unterhaltsauskunftschuldnerin kann daher gemäß § 888 Abs. 1 ZPO durch ein Zwangsgeld zur ordnungsgemäßen Auskunftserteilung  gezwungen werden.

Schulden Sie Ihrem Kind, Ihrem Ehemann, Ihrer Ehefrau Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt, will sie wissen, wieviel Sie verdienen und welche Vermögenswerte Sie besitzen. Die unterhaltsberechtigte Person kann Sie somit in die Lage versetzten die Unterhaltsforderung zu beziffern. Deshalb haben Sie, wenn Sie Unterhaltsauskunftspflichtig sind und keine Verjährung oder Verwirkung eingetreten ist, dem Unterhaltsgläubiger Auskunft zu erteilen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zulegen.

Den Anforderungen der Unterhaltsauskunftsbegehren gemäß § 1605 Abs. 1, § 260 BGB zu erfüllen, erfordert, dass die Unterhaltsschuldnerin eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die dem Gläubiger ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglichen, abgibt. An einer solchen Unterhaltsauskunftsbegehrensaufstellung kann es fehlen, wenn Belege nur vorgelegt, aber nicht in geschlossenem Werk zusammengefasst wurden.

Beweise und Auskünfte sind gemeinsam und verständlich in einem Schriftsatz zu erteilen.

Dr. Dr. Iranbomy prüft die deutschen und internationalen Anforderungen an ein Unterhaltsauskunftsbegehren und hilft Ihnen Ihr Recht durchzusetzen. 

Ihr Erfolg ist unser Erfolg.

Dr. Dr. Iranbomy

Rechtsanwalt


Foto(s): Dr Dr Iranbomy

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy

Beiträge zum Thema