Anspruch auf Schadensersatz für Aktionäre der Deutsche Bank AG

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Die Deutsche Bank war in letzter Zeit leidgeprüft überdurchschnittlich häufig Thema in den Nachrichten. Unglücklicherweise nehmen auch die juristischen Probleme der Deutschen Bank AG immer mehr zu. Dabei wurden auch und im Besonderen die Aktionäre geschädigt. So hat der Aktienkurs allein seit 2011 etwa zwei Drittel seines Wertes verloren. 

Wir sind der Ansicht, dass fehlerhaftes, aktionärsschädigendes Verhalten der Deutschen Bank AG – ohne den Betroffenen Ersatz zu bieten – nicht sein sollte. Dies umso mehr als ein Teil dieser Kursverluste durch fehlerhafte Information der Aktionäre entstanden ist. Deshalb wenden wir uns an Sie: Die Deutsche Bank AG hat den Kapitalmarkt nicht darüber informiert, dass sie im Jahr 2016 Milliarden bezahlen muss, um Rechtsstreitigkeiten in den USA beizulegen. Zudem wurden keine entsprechenden Rücklagen gebildet. Als bekannt wurde, dass die amerikanischen Finanzbehörden rund 14 Mrd. USD von der Bank fordern, sackte der Kurs um über 9 % ab. Dieser Kursverlust ist unserer Ansicht nach von der Deutschen Bank zu erstatten.

Worum geht es? 

Die Deutsche Bank hatte, wie viele andere Kreditinstitute auf dem US-Markt, ihre Rückzahlungsansprüche gegen Darlehensnehmer aus vielen Darlehensverträgen kombiniert und daraus eine eigene Wertpapierklasse geschaffen, sogenannte RMBS-Zertifikate. Die Funktionsweise war im Wesentlichen so, dass Anleger, die in diese Zertifikate investierten, eine Rendite von der Bank erhielten. Diese Renditeerwartung der Anleger sollte durch die Zahlungen gesichert sein, die die Bank aus diesen Darlehen zu erwarten hatte. 

Viele dieser Immobilienkredite wurden notleitend. Sie konnten nicht zurückgezahlt werden. Damit fielen auch die Sicherheiten für die RMBS-Zertifikate der Deutschen Bank weg und auch die entsprechenden Wertpapiere fielen aus.

Da dies kein isoliertes Phänomen innerhalb der Deutschen Bank war, sondern von einem Großteil der US-Banken so betrieben wurde, war in dieser Situation der Nährboden für die Finanzkrise bereitet. Die Deutsche Bank hat jedoch einen besonderen Anteil, da sie der zweitgrößte Emittent von RMBS-Zertifikaten auf dem US-Markt war. Der größte Emittent war die Bank Lehman Brothers, die im Zuge der Finanzkrise zu unrühmlicher Bekanntheit gelangt ist. 

Der Schadenersatzanspruch, den wir identifiziert haben, setzt nun an der Aufarbeitung dieser Krisenursachen an. 

Gegen zahlreiche Großbanken wurden in der Folgezeit Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sämtliche namenhafte Institute waren darunter: Bank of America, Citigroup, Morgan Stanley und auch die Deutsche Bank.

Wie hat die Deutsche Bank reagiert?

In ihren Geschäftsberichten hat die Deutsche Bank berichtet, dass wegen dieser Zertifikate Ermittlungen gegen sie stattfinden. Die Problematik beginnt jedoch damit, dass namhafte Wettbewerber der Deutschen Bank sich zu diesem Zeitpunkt schon in Vergleichen mit dem amerikanischen Justizministerium (Department of Justice – DOJ) auf hohe Milliarden-Vergleiche geeinigt haben. 

Für die Öffentlichkeit war zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar, dass es sich um den gleichen Kernsachverhalt handelt, weswegen auch gegen die Deutsche Bank ermittelt wurde. Der Deutschen Bank selbst musste dies aber sehr wohl klar sein. Nicht zuletzt gab sie im Rahmen ihrer Geschäftsberichte bekannt, dass sie bei der Bewertung der Geschäftsrisiken auch die Situation von Wettbewerbern einbezieht, wo diese vergleichbar ist. Getan hat sie das aber nicht.

Jedoch wurden von der Deutschen Bank weder Rückstellungen in einem annähernd ähnlichen Bereich gebildet, wie die Wettbewerber Zahlungen zu leisten hatten, noch wurde eine Ad-hoc-Mitteilung an den Kapitalmarkt herausgegeben, als sich durch wiederholte Vergleichsabschlüsse mit den Wettbewerbern der Bank zeigte, dass auch für die Deutsche Bank ein überwiegendes Risiko besteht, einen solchen Vergleich abschließen zu müssen. 

Umso größer war daher die Überraschung an den Kapitalmärkten, als am 15.09.2016 die Information öffentlich bekannt wurde, dass das US-Justizministerium einen Betrag von USD 14 Mrd. von der Deutschen Bank zur Beilegung möglicher künftiger Rechtstreitigkeiten fordert. Die Aktie der Bank gab stark nach und medial machten die Gerüchte die Runde, dass Staatshilfen für eine Rettung der Bank erforderlich werden könnten, weil sie dieses Risiko nicht selbst schultern könne. 

Was ist die Folge?

Wir werfen der Deutschen Bank vor, dass sie die Öffentlichkeit und die Kapitalmärkte nicht ausreichend darüber aufgeklärt hat, welche Risiken das Unternehmen aus der Beilegung von US-Rechtstreitigkeiten wegen ihrer Involvierung bei RMBS-Zertifikaten zu erwarten hat, obwohl sie es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit selbst wusste. Der Vorwurf wiegt besonders schwer, weil die zu erwartenden Beträge die Bank sogar in die Gefahr einer Insolvenz hätte bringen können.

Daraus ergibt sich ein Schadenersatzanspruch für Aktionäre der Deutschen Bank. 

Wer kann Schadensersatz verlangen?

  • Zum Schadenersatz berechtigt sind alle diejenigen Aktionäre, die Aktien der Deutschen Bank ab dem 21.08.2014 gekauft haben 
  • und sie am 15.09.2016 gehalten haben.

Wie viel Schadensersatz kann verlangt werden?

Als Mindestschaden gehen wir von 9,17 % des jeweils individuellen Kaufpreises aus. 

Alternativ kann entweder dieser Betrag oder die Rückabwicklung eines Aktiengeschäfts, das zwischen dem 21.08.2014 und dem 15.09.2016 getätigt wurde, gefordert werden, wenn die Aktien noch vorhanden sind. Dann werden die Aktien zurückgegeben und der Kaufpreis wiedererstattet. 

Wurden die Aktien nach dem 15.09.2016 verkauft und ab dem 21.08.2014 gekauft, können Anleger den Veräußerungsverlust erstattet bekommen. 

Was passiert als nächstes?

Wir wollen ein Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG-Verfahren) einleiten. Das ist ein Sammelverfahren, bei dem die Ergebnisse für alle beteiligten Aktionäre gelten. Um daran teilzunehmen, gibt es zwei Möglichkeiten. 

Die erste ist, selbst eine Klage einzureichen. Damit wird man selbst aktiver Teil des KapMuG-Verfahrens und profitiert direkt von den Ergebnissen.

Die zweite ist, zu warten, bis das KapMuG-Verfahren eröffnet wurde und dann seinen Anspruch anzumelden. Hierdurch wird die Verjährung gehemmt. Man muss dann nach Abschluss des KapMuG-Verfahrens eine Klage erheben. Die Anmeldung ist sehr kostengünstig und Aktionäre können somit zu einem vergünstigten Preis die Entwicklung des KapMuG-Verfahrens abwarten.

Wann muss gehandelt werden?

Die Verjährung der Ansprüche droht zum Ende des Jahres 2019. Eine Klage hemmt die Ansprüche sicher und dauerhaft. 

Da das KapMuG-Verfahren Ende 2019 sehr wahrscheinlich nicht eröffnet sein wird, ist die günstige Anmeldung dann noch nicht möglich. Wer nicht gleich klagen will, muss die Verjährung anderweitig hemmen, z. B. durch eine Güteverfahren.

Die Kanzlei Bergdolt hat bereits Klagen gegen die Deutsche Bank aus diesem Sachverhalt eingereicht. Wir vertreten gerne alle betroffenen Aktionäre, die bislang noch nicht tätig geworden sind. Gerne berechnen wir die Höhe Ihres Anspruchs und die Kosten, die sich für Sie bei einem Vorgehen entstehen.



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