Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt

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Es ist anerkannt, dass die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres der beruflichen Orientierungsphase eines Kindes zuzurechnen ist und nicht zum Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt führt. Auch wenn das Kind, das ein freiwilliges soziales Jahr ableistet, später keinen sozialen Beruf ergreift, hat es während des freiwilligen sozialen Jahres Anspruch auf Ausbildungsunterhalt.

Mit einem etwas anderen Sachverhalt hatte sich der BGH in seinem Beschluss vom 3.7.2017 – XII ZB 220/12 – zu beschäftigen:

Aufgrund schwieriger familiärer Umstände erwarb ein Kind unverschuldet lediglich mit einem Notendurchschnitt von 3,6 die mittlere Reife. Anschließend übte dieses Kind verschiedene Aushilfstätigkeiten aus, womit es auch die eigene Wohnung finanzierte, die das Kind nach Bestehen der mittleren Reife bezog. Nachdem der Schulabschluss entsprechend schlecht war, hoffte dieses Kind, leichter dadurch eine Ausbildungsstelle zu finden, in dem es zunächst einige Praktika absolviert. Tatsächlich konnte das Kind nach einigen Jahren eine Ausbildung zur Fleischereifachverkäuferin beginnen und verlangte vom Vater Ausbildungsunterhalt.

Der BGH billigte diesen Kind den Ausbildungsunterhalt zu, weil der Vater aufgrund nicht nur der schwierigen familiären Situation und des dadurch bedingten schlechten Schulabschlusses, sondern auch der zur damaligen Zeit noch bestehenden schwierigen Ausbildungsmarktlage damit rechnen musste, dass das Kind einen Ausbildungsplatz erst dann findet, wenn es vorher bereits einige Berufspraktika erfolgreich absolviert hat. Nachdem das Kind bis zum Ende der Ausbildung immer noch beim Kindergeld anspruchsberechtigt sein wird, da es das 25. Lebensjahr bis zum Ausbildungsende nicht vollendet haben wird, wird der Vater durch die Unterhaltsforderung nicht unzumutbar belastet. Aufgrund der bestehenden sehr schwierigen Gesamtumstände im familiären und beruflichen Bereich, hat dieses Kind auch nicht gegen die ansonsten ein Kind treffende Verpflichtung verstoßen, sich alsbald nach dem Schulabschluss um einen Ausbildungsplatz zu bemühen und die Ausbildung in angemessener Zeit zu beginnen.


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