Anteilige Übernahme von Betriebskostennachforderung durch Jobcenter trotz unangemessen teurer Wohnung?

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In meiner Arbeit als Anwalt im Sozialrecht häufen sich die Fälle, in denen Mandanten in Wohnungen leben, deren Miete über den Grenzwerten liegt, bis zu denen das Jobcenter die Miete übernimmt.

Ergibt eine Betriebskostenabrechnung eine Nachforderung, müssen Jobcenter diese normalerweise in vollem Umfang übernehmen. Dies soll nach den Auffassungen der Jobcenter aber dann nicht mehr gelten, wenn die Wohnungskosten auch nur einen Cent über den berücksichtungsfähigen Mieten liegt. Die Jobcenter argumentieren meist „wir übernehmen schon die maximal vorgesehene Miete, wenn wir jetzt noch eine Betriebskostennachforderung übernehmen, dann würde unsere Begrenzung ausgehebelt werden“.

Diese Auffassung leuchtet zwar auf den ersten Blick ein, führt aber zu merkwürdigen Ergebnissen. Bewohnt ein Hartz IV-Empfänger eine Wohnung, die genau dem Grenzwert der übernahmefähigen Miete entspricht, muss das Jobcenter eine Betriebskostennachforderung egal in welcher Höhe übernehmen. Wohnt der Betroffene aber in einer Wohnung, deren Miete auch nur einen Cent über dem Grenzwert liegt, so soll dieser gar keinen Anspruch auf Übernahme von Nachforderungen bei Heiz- und Betriebskosten haben. 

Zur Lösung bietet sich nach meiner Auffassung folgender Weg an: In dem Umfang, in dem sich das Jobcenter an der tatsächlichen Miete beteiligt, hat es sich auch an eventuellen Nachforderungen zu beteiligen. Diese Auffassung wird auch teilweise vom Sozialgericht Berlin vertreten.

Bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 2010 entscheid das Gericht, dass es das von den Jobcentern angewandte „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ nicht teilt (S 128 AS 9212/09).

Bestätigt wurde diese Entscheidung durch ein Urteil einer weiteren Kammer des Sozialgerichts Berlin aus dem Jahre 2013 (S 37 AS 30006/12).

Die Praxis zeigt indes, dass die Jobcenter diese Rechtsprechung konsequent ignorieren, so dass nur eine Klage hilft. Da die Nachforderungen leicht hohe dreistellige Summen erreichen können, lohnt es sich dafür zu kämpfen, dass das Jobcenter zumindest teilweise die Nachforderung trägt.

Haben Sie mit diesem oder ähnlichen Problemen zu kämpfen, so stehe ich Ihnen gerne sowohl beratend als auch vertretungsweise zur Seite.

Matthias Göbe
Rechtsanwalt


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