Anwalt erfolgreich: Ideo Labs GmbH zahlt Mitgliedsbeiträge zurück

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden hat erfolgreich für einen Mandanten gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückgefordert. Der Mandant hatte sich im Januar 2015 auf dem umstrittenen Portal „daily-date.de” registriert und mehrere Mitgliedsbeiträge gezahlt. Im Oktober 2010 wurde Rechtsanwalt Nico Werdermann von der Kanzlei Werdermann | von Rüden beauftragt, alle geltend gemachten Forderungen zurückzuweisen. Einige Tage darauf meldete der Kundendienst des Portals, dass das Vertragsverhältnis „auf Kulanzbasis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ beendet wurde und keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht werden”.

AGB wohl zum Teil unwirksam

Rechtsanwalt Werdermann hatte argumentiert, dass bestimmte Klauseln aus den AGB nicht Bestandteil des Vertrages geworden sein können, weil es sich um so genannte überraschende Klauseln im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB handeln würde.

Der Mandant beauftragte Rechtsanwalt Werdermann jedoch auch damit, etwaige Beiträge zurückzufordern. So forderte der Berliner Rechtsanwalt insgesamt drei Monatsbeiträge von je 89,90 Euro zurück und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 Euro. Werdermann argumentierte, die Ideo Labs GmbH habe sich ohne rechtlichen Grund bereichert und sei zur Herausgabe der erlangten Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Dabei berief er sich auf § 812 Abs. 1 BGB. Einige Tage später teilte das Daily-Date-Team mit, dass „die Überweisung des Gesamtbetrages in Höhe von 417,26 Euro auf Kulanzbasis ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht” auf das Kanzleikonto veranlasst wurde.

„Leider zeigen sich andere Portale nicht so einsichtig, so dass wir bereits gegen andere Portale klagen mussten”, sagte Werdermann mit Blick auf eine laufende Klage gegen die Firma Be Beauty GmbH, die das Portal „edates.de” betreibt.

Weitere Informationen finden Betroffene auf der Webseite www.wvr-law.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten