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Apo Bank „Zins-Cap Darlehen“ – Anpassungsklausel in Darlehensverträgen zu ungenau

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Werden in Kreditverträgen variable Zinssätze vereinbart, haben die Banken im Rahmen der Vertragsbedingungen ganz genau die Voraussetzungen anzugeben, nach denen eine Änderung des Zinssatzes vorgenommen werden kann.

Dem Bankkunden muss es möglich sein vorherzusehen, wann überhaupt eine Anpassung der Konditionen erfolgt und auf welcher Art und Weise diese Anpassung durch die Bank vollzogen werden kann. Lassen Darlehensverträge eine solche klare Regelung vermissen, kann der eigentlich geschuldete Vertragszins auf den gesetzlichen Zinssatz und sogar darunter reduziert werden. Das hat das Landgericht Duisburg mit Urteil vom 01.12.2011, Az.: 1 O 124/11, im Rahmen eines sog. „Zins-Cap Darlehens" entschieden und die Deutsche Apotheker und Ärztebank verurteilt an einen Apotheker über 233.000,00 EUR gezahlte Zinsen und Gebühren zurückzuzahlen.

Im konkreten Fall errechnete ein zuvor beauftragter Kreditsachverständiger insgesamt zu viel geleistete Zinsen und Gebühren von insgesamt 242.210,02 EUR. Die im Kreditvertrag verwendete Klausel - „Die Bank ist berechtigt, die Konditionen - insbesondere die Änderungen des Geld- und Kapitalmarktes zu senken oder zu erhöhen" - hielt das Gericht hingegen für unzureichend und schloss sich hiermit der Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden an, welches bereits ein Jahr zuvor im Rahmen seines Urteils vom 16.11.2010, Az.: 5 U 17/10, ausgeführt hatte, dass diese Klausel nicht den gesetzlichen Vorgaben genüge, da sie zu intransparent und ungenau sei. Ebenso entschied es das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 05.04.2012 (Az.: 6 U 7/11), in welchem es ebenfalls feststellte, dass die Klausel zu unbestimmt und ungenau sei.

Sollten auch in Ihrem Zins-Cap-Darlehensvertrag allgemein gehaltene Zinsanpassungsklauseln enthalten sein, die weder den Referenzzinssatz noch die Anpassungsmarge konkret bezeichnen, empfehlen wir Ihnen diese von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen und ggf. auch von Ihnen zu viel gezahlte Zinsen und Gebühren von Ihrer Bank zurückzufordern.

Möglicherweise sind insofern sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verjährung der Ansprüche zu verhindern.

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