Arbeitgeber will Aufhebungsvertrag – Was tun im Personalgespräch?

  • 6 Minuten Lesezeit

Personalgespräch 

Wenn der Arbeitgeber Sie zu einem Personalgespräch einlädt, dann sollte Sie sich idealerweise darauf vorbereiten. Es kann nämlich ein Trennungsgespräch sein. Um die Situation besser einschätzen zu können, sollten Sie sich mit Kollegen und dem Betriebsrat unterhalten. Versuchen Sie Informationen zu sammeln. Falls der Arbeitgeber tatsächlich vor hat sich zu trennen, dann kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber ist geschult für solche Situationen und weiß genau wie er vorzugehen hat. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie über die Umstände informieren und Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.

Zunächst sollten Sie sich darüber Gedanken machen, ob Sie an dem Arbeitsverhältnis festhalten möchten oder ebenfalls den Wunsch haben es zu beenden. Des Weiteren müssen Sie entscheiden, ob Sie eine schnelle oder mühsame Lösung bevorzugen. Streben Sie eine Abfindung an, könnten Sie schon einmal über eine Summe nachdenken. Vergessen Sie nicht, dass eine Abfindung eine geldliche Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellt und keine Bestechung sein sollte.

Begleitung 

Zu einem Personalgespräch taucht ein Arbeitgeber selten alleine auf. Um zu vermeiden, dass sie vom Gegenüber eingeschüchtert sind, können Sie ebenfalls mit einer Begleitung erscheinen. Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat besteht können Sie ein Mitglied um Unterstützung bitten. Ein Betriebsratmitglied als Begleitperson stärkt nicht nur das eigene Selbstvertrauen, es beeinflusst auch das Verhalten des Arbeitgebers. Zudem kann ein Zeuge später Ihre Aussagen bzw. eine Rekonstruktion des Gesprächs ergänzen und/ oder bestätigen.

Im Zweifelsfall schweigen 

Der Arbeitgeber kann Sie abmahnen, wenn Sie die Teilnahme an dem Personalgespräch verweigern. Nehmen Sie unbedingt daran teil, selbst wenn er Ihre Begleitung nicht akzeptiert. Weigern Sie sich besonders beharrlich riskieren Sie sogar eine verhaltensbedingte Kündigung. In diesem Fall könnte das Arbeitsgericht in einem potenziellen Kündigungsprozess der Auffassung sein, Ihnen würde wegen Ihrer Beharrlichkeit keine hohe Abfindung zustehen. Deshalb sollten Sie unbedingt am Personalgespräch teilnehmen.

Lehnt es der Arbeitgeber tatsächlich ab, dass Sie von einem Betriebsratmitglied begleitet werden, können Sie damit rechnen, dass das Gespräch keinen fairen Verlauf nehmen wird. Im Zweifelsfall sollten Sie dann lieber zuhören, statt reden. Erklären Sie Ihrem Gegenüber, dass Sie keine Aussagen ohne die Anwesenheit eines Betriebsratmitglieds tätigen oder falls kein Betriebsrat besteht, nicht freiwillige gehen werden und deshalb auch kein Redebedarf Ihrerseits besteht. Natürlich wird es nicht leicht sein zu schweigen, aber bedenken Sie, dass in solchen Situationen leicht Dinge missverstanden werden. Falls die Arbeitgeberseite aus zwei Personen besteht kann der Arbeitgeber auch problemlos auf seinen Zeugen vertrauen. Gehen Sie nicht das Risiko ein in einem späteren Prozess benachteiligt zu sein.

Zeit gewinnen

Neben dem Schweigen können Sie auch versuchen Zeit zu gewinnen. Dabei können Ihnen Aussagen helfen, wie:

  • „Daran erinnere ich mich im Moment nicht“.
  • „Ich habe darüber noch nicht nachgedacht“.
  • „Spontan kann ich mich dazu nicht äußern“.

Ruhe bewahren 

Versuchen Sie möglichst ruhig zu wirken und die Fassung zu bewahren. Lassen Sie sich nicht anmerken, wie es in Ihnen aussieht. Nur mit einem klaren Kopf können Sie die Situation einschätzen und in der Verhandlung Ihre Meinung vertreten. Sie werden wesentlich ruhiger sein, wenn Sie vorher eine Strategie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht erarbeitet haben.

Wenn es um geplante Personalkürzungen im Unternehmen geht, also um betriebsbedingte Kündigungen, verlaufen die Gespräche normalerweise entspannter. Ihr Arbeitgeber hat ein Anliegen und benötigt Ihre Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag. Wahrscheinlich wird er versuchen, Ihnen zu verdeutlichen, dass Ihr Arbeitsplatz wegfällt und er Sie bedauerlicherweise bald nicht mehr beschäftigen kann. In dieser Situation sollten Sie sich darauf konzentrieren, Ihre langjährige Bindung an das Unternehmen und Ihre Loyalität zu betonen und durch Beispiele unterstreichen.

Lassen Sie sich keinesfalls provozieren. Es könnte hilfreich sein zu bedenken, dass solche Provokationen oft ein Anzeichen von Unsicherheit seitens Ihres Arbeitgebers sind. Ein Arbeitgeber, der von seiner Entscheidung überzeugt ist, wird eher versuchen, ruhig und sachlich mit Ihnen zu sprechen. In der Regel wird er sich bemühen, Sie in einem ruhigen Gespräch dazu zu bewegen, Ihren Arbeitsplatz aufzugeben und möglicherweise Sie dazu zu überreden. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie provoziert oder versucht, Sie unter Druck zu setzen, können Sie davon ausgehen, dass er zumindest selbst Zweifel daran hat, ob die Kündigung rechtlich wirksam wäre.

Geheimformel

Im ersten Gespräch sollten Sie am besten kein oder nur geringes Interesse an einer Trennung zeigen. Deuten Sie lieber an, dass Sie sich kaum vorstellen können, das Unternehmen zu verlassen. Die meisten Arbeitgeber werden nicht erwarten, dass Sie bereits im ersten Gespräch positiv auf ein Abfindungsangebot reagieren. Sie verlieren also nichts, auch wenn Sie insgeheim bereits an einer großzügigen Abfindung denken. Halten Sie sich vorerst bedeckt.

Im zweiten Gespräch ist es immer noch früh genug, Interesse zu signalisieren. Wenn Ihr Arbeitgeber zu schnell spürt, dass Sie zur Trennung bereit sind, wird er Ihnen wahrscheinlich keine hohe Abfindung anbieten.

Es ist jedoch auch aus einem anderen Grund klüger, nicht zu früh Interesse an einem Ausscheiden zu zeigen. Bevor Sie eine Entscheidung treffen und ein solches Signal an Ihren Arbeitgeber senden, sollten Sie unbedingt die Beratung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Aufgrund der erheblichen Risiken, die mit einem Aufhebungsvertrag verbunden sind, lohnt es sich oft nicht, einen solchen Vertrag abzuschließen, insbesondere wegen der möglichen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Wenn Sie jedoch bereits Interesse gezeigt haben, wird es in späteren Gesprächen mit Ihrem Arbeitgeber viel schwieriger, von diesem Thema abzuweichen. Einige Arbeitgeber sind sehr hartnäckig.

Besprechen Sie Ihre Strategie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch anschaulich erklären, wie Sie die bestmögliche Abfindung aushandeln können. Gemeinsam werden Sie eine Strategie für Ihr weiteres Vorgehen entwickeln. Dabei werden Sie abwägen und entscheiden, ob es klüger ist, Ihrem Arbeitgeber (noch) nichts von Ihrer anwaltlichen Beratung zu erzählen oder ob es besser oder einfacher für Sie ist, ihm dies mitzuteilen.

Notizen verfassen

Während des Personalgesprächs ist es ratsam, handschriftliche Notizen anzufertigen und so bald wie möglich danach ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen. Mit der Zeit neigt die Erinnerung an den Gesprächsinhalt dazu zu verblassen, selbst wenn es sich um ein besonders bedeutsames Gespräch handelte. Daher ist es wichtig, sich darum zu bemühen, die Erinnerungen zeitnah auf Papier festzuhalten.

Selbst wenn Sie nicht in der Lage sind, den genauen Verlauf des Gesprächs in zusammenhängender Form niederzuschreiben, sollten Sie zumindest den Verlauf in Stichworten möglichst präzise notieren. Es könnte hilfreich sein, die Stichworte zunächst in beliebiger Reihenfolge festzuhalten und später mit etwas Abstand zu ordnen. Dies wird Ihnen hoffentlich ermöglichen, sich später genauer an den Gesprächsverlauf zu erinnern und Ihrem Arbeitsrechtsanwalt alle möglicherweise auch unwichtig erscheinenden Details des Gesprächs mitzuteilen.

Optimalerweise sollten Sie jedoch den gesamten Verlauf des Gesprächs möglichst ausführlich aufzeichnen. Dabei können die zuvor notierten Stichworte als Hilfestellung dienen.


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RA Croset

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Südwestkorso 1

12161 Berlin

www.ra-croset.de

Pascal Croset ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Berlin. Er ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) – deutschlandweit.

Pascal Croset ist Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen und hat das Werk „Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung" im Gabler-Verlag veröffentlicht.

Foto(s): Kanzlei@croset.de

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