Arbeitsplatzabbau in Köln: Ford Tochter Getrag (GFT) – Klage oder Abfindung bei Kündigung möglich?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Ford-Tochter Getrag (GFT Gertrag Ford Transmission GmbH) hat an ihrem Kölner Standort einen massiven Stellenabbau angekündigt. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.  


Zum Hintergrund

Die Corona Krise trifft die Automobilindustrie in Deutschland hart. Davon ist auch der Autohersteller in Fort betroffen.

Nach dem Ford-Zuliefere Faurecia ist nun auch die Ford Tochter Getrag GFT in Köln von einem geplanten massiven Stellenabbau betroffen (so berichtete u.a. der KStA am 18.01.2021). 

Die Ford-Tochter Getrag (GFT) ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem Zulieferer Magna. Bei Unternehmen trennen sich nun, da Ford seine Getriebefertigung neu strukturieren will. 

Von dem angekündigten Stellenabbau sollen rund 200 Arbeitsplätze betroffen sein. Einige betroffene Mitarbeiter sollen von Ford übernommen werden. 

Bei der Umsetzung des Stellenabbaus spielt die IG Metall und der Kölner Betriebsrat (Vorsitz Martin Hennig) weiterhin eine entscheidende Rolle.


Was können Betroffen tun?

Bewahren Sie Ruhe.

In jedem Fall gilt jedoch: Handeln Sie schnell und beachten Sie die Fristen!

Sollten Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, gilt das Folgende:

Nach Zustellung der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Wird innerhalb dieser Frist keine Kündigungsschutzklage erhoben, wird die Kündigung rechtswirksam, §§ 4, 7 KSchG.  

Die Wirksamkeit der Kündigung sollte juristisch geprüft werden. 


Statt einer Kündigung könnte die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags in Frage kommen. Dabei könnte die Zahlung einer Abfindung– z.B. für den Verzicht einer Kündigungsschutzklage - vereinbart werden. 

Die Höhe einer Abfindung ist hier individuelle Verhandlungssache. 

Es gibt lediglich eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

Abweichungen nach oben sind jedoch im Einzelfall möglich und dem Verhandlungsgeschick des Einzelnen zuzuschreiben. Hier kann eine juristische Vertretung bereits sinnvoll sein. 

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, fragen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage  bei der Versicherung an. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

 

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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