Arbeitsrecht in Zeiten der Krise, Teil 1

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Die Finanzkrise hat es an den Tag gebracht. Immer mehr Arbeitsplätze werden unsicher. Wenn die Kurzarbeit ausläuft, drohen auch MASSENENTLASSUNGEN.

Dabei gibt es aber auch jede Menge Trittbrettfahrer, also Menschen, welche diese Situation ausnutzen und ihre Mitarbeiter radikal unter Druck setzen, obwohl dies nicht notwendig ist.

Hier einige Beispiele:

Der Unfaire Änderungsvertrag
Oft sagt der Chef, Sie müssen sofort einen Änderungsvertrag akzeptieren, da ansonsten der Arbeitsvertrag gefährdet ist. Aber Achtung: Meist enthält der Änderungsvertrag keine Klausel, welchem einem bei Besserung der wirtschaftlichen Situation wieder die früheren Bedingungen einräumt. (Das ist dann wie eine Reise ohne Rückfahrschein)

Sie verzichten sofort auf bestehende Rechte und erhalten diese im Zweifel auch nicht mehr zurück.

Der Arbeitgeber sollte aber so fair sein, dass wenn schon ein Änderungsvertrag mit schlechteren Konditionen geschlossen wird, um der Firma entgegen zu kommen, eine Tür offen gehalten wird, dass bei Besserung der Situation wieder die alten Bedingungen gelten. Das wäre fair.

Der unfaire Aufhebungsvertrag:

Richtig schlimm ist auch folgende Situation: Weil alles so schlecht läuft, sollen Sie sofort einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Damit handeln Sie sich im Zweifel Ärger mit der Agentur für Arbeit ein. (Sperrfrist etc.) Und meistens verzichten Sie auch auf die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, welche oftmals länger ist, als die vertragliche. Hierzu ist äußerste Vorsicht geboten. Siehe hierzu auch mein Gratis Ebook zum Aufhebungsvertrag.

Die Serie wird fortgesetzt.

Rechtsanwalt Michael Borth

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