Arbeitsrecht – Umkleiden ist Arbeitszeit

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Umkleiden ist Arbeitszeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Krankenpfleger mit seinem Arbeitgeber (ein Krankenhaus) darüber stritt, ob das Anziehen der Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört.

Dem Krankenpfleger wurde durch den Arbeitgeber die Weisung erteilt, Dienst- und Schutzkleidung im Krankenhaus zu tragen. Danach war er verpflichtet, während der Dienstzeit die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte, weiße Kleidung zu tragen. Der Arbeitgeber stellte die Dienstkleidung zur Verfügung sowie Umkleideräume und entsprechende Schränke.

Die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer sich umzog sowie die Wegzeiten vom Umkleideraum zur Arbeitsstelle und zurück vergütete der Arbeitgeber nicht. Der Arbeitnehmer vertrat die Ansicht, dass es sich hierbei um eine vergütungspflichtige Arbeitszeit handelt.

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer mit seinem Urteil vom 06.09.2017 (Aktenzeichen: 5 AZR 382/16) Recht. Es entschied, dass es sich bei den Umkleidezeiten um vergütungspflichtige Arbeitszeit handelt. Ein Umkleiden stellt nämlich dann Arbeitszeit dar, wenn das Tragen gesetzlich oder betrieblich angeordnet ist; insbesondere dann, wenn es sich dabei um besonders auffällige, vom Arbeitgeber vorgeschriebene Dienstkleidung handelt. Dazu gehört nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts auch die weiße Kleidung der Heil- und Hilfsberufe. Der Arbeitnehmer habe nämlich keinerlei Eigeninteresse, diese Kleidung zu tragen. Das Tragen dieser Kleidung dient allein dem Interesse des Arbeitgebers.

Wichtig für die Praxis:

Vergütet der Arbeitgeber die Umkleidezeiten nicht, so verstößt er unter Umständen gegen das Mindestlohngesetz. Zahlt er den Mindestlohn nicht, drohen erhebliche Konsequenzen. Zum einen kann er mit einer Geldbuße belegt werden. Auch bei der Prüfung durch die Sozialversicherungsträger drohen ihm finanzielle Nachteile. Natürlich kann der Arbeitnehmer selbst die nicht gezahlte Zeit vor dem Arbeitsgericht geltend machen.

Rechtsanwalt Peter Scheffer

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Kanzlei Scheffer, Bünde


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