Arbeitsrechtliche Tipps für den Ausbildungsstart

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Beim Karrierestart gibt es arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten zu beachten.

Viele junge Leute beginnen derzeit mit der Ausbildung. Für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben ist es wichtig, einige Dinge rund um das Arbeitsrecht zu beachten.  Zum Beispiel ist es ratsam, die eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht zu kennen. Und auch abseits der Gesetzeslage macht es Sinn, die sozialen Gepflogenheiten im Arbeitsalltag zu beachten.


Pünktlichkeit

Das gilt nicht nur am ersten Ausbildungstag, sondern ist im Arbeitsalltag das A und O: Das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer haben arbeitsrechtlich das Wegerisiko. Das heißt: Beschäftigte tragen die Schuld, wenn sie zu spät kommen. Das gilt auch, wenn zum Beispiel ein Bahnstreik stattfindet oder starker Schneefall den Arbeitsweg verlängert. Solche Ereignisse hat der Arbeitnehmer vorher in Erfahrung zu bringen und einzuplanen.


Erscheinungsbild

Es ist wichtig, gepflegt und der Branche angemessen gekleidet in die Arbeit zu kommen. Hier sind auf jeden Fall die Gepflogenheiten des Betriebs zu beachten. Also vorab zum Beispiel in Erfahrung bringen, ob im Büro Krawattenzwang herrscht oder ob künstliche Fingernägel erlaubt sind.


Kommunikation

Anfangs am besten alle wichtigen Infos mitschreiben und nachfragen, wenn etwas unklar ist. Fragen stellen zeigt Interesse am Job. Auch ist es am Anfang besonders wichtig, die Kollegen kennenzulernen. Dabei gilt: Keinesfalls auf Lästereien einlassen - auch nicht nach Dienstschluss und auf sozialen Medien. In schweren Fällen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.


Rechte des Azubis im Arbeitsrecht

  • Anspruch auf eine angemessene Vergütung
  • Anspruch auf Urlaub, Pausen- und Ruhezeiten
  • Anspruch auf Arbeitsmittel (zum Beispiel Werkzeuge)
  • Freistellung im Betrieb für den Unterricht in der Berufsschule
  • Arbeiten für das Ausbildungsziel. Ausbildungsferne Tätigkeiten muss der Azubi nicht verrichten.
  • Kündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen


Pflichten des Azubis im Arbeitsrecht

  • Lernpflicht: Der Azubi muss sich bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen.
  • Sorgfaltspflicht: Der Azubi muss die Tätigkeiten sorgfältig ausführen und Berichtsheft schreiben. Dabei sind die Anweisungen des Vorgesetzten zu befolgen.
  • Es besteht die Pflicht, am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen.
  • Der Azubi muss mit den Werkzeugen und Arbeitsmaterialien sorgsam umgehen.
  • Der Azubi hat die Betriebsordnung zu beachten. Dazu zählt zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung, wenn das notwendig ist.
  • Betriebs-Geheimnisse darf der Azubi keinesfalls ausplaudern.
  • Bei Krankheit gilt: Rechtzeitig dem Betrieb mitteilen und ärztliche Bescheinigung (AU) vorlegen, falls notwendig.

Wer diese Tipps und arbeitsrechtlichen Normen beachtet, hat gute Chancen, im Arbeitsleben erfolgreich durchzustarten. Übrigens: Minderjährige Azubis genießen im Arbeitsrecht noch weitere Rechte.


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Stichworte: Arbeitsrecht, Minderjährige, Auszubildende, Jugendschutz, Arbeitsschutz

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