Arbeitsverhältnisse beenden: DAS müssen Arbeitgeber IMMER beachten

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Abmahnen, Betriebsrat anhören, Kündigungsgrund finden, Kündigungsschutzgesetz und Formvorgaben einhalten: Arbeitgeber haben viel zu beachten, wenn sie wirksam kündigen wollen. Doch auch bestimmte strategische Überlegungen entscheiden darüber, ob Mitarbeiter ohne hohen Aufwand und hohe Kosten entlassen werden können. Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Die erste Überlegung steht vor Abschluss des Arbeitsvertrages an. Soll man eine Probezeit vereinbaren, oder einen befristeten Vertrag? Oft spricht einiges für eine Befristung: Viele Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn man weiß, dass das Arbeitsverhältnis irgendwann automatisch endet. 

Im laufenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber dann entweder kündigen, oder aber einen Aufhebungsvertrag anbieten. Dabei ist der Aufhebungsvertrag nur auf den ersten Blick die bessere Wahl.

Zwar kann der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen und damit hohe Kosten verursachen.

Wurde der Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag aber unter Druck gesetzt oder mit falschen Auskünften dazu „verleitet“, ihn zu unterschreiben, ist der Aufhebungsvertrag anfechtbar. Das ist etwa der Fall,, wenn der Arbeitgeber mit einer haltlosen Kündigung droht oder behauptet, der Arbeitnehmer riskiere mit dem Aufhebungsvertrag keine Sperrzeit.

Liegt ein Anfechtungsgrund vor, hat der Arbeitnehmer regelmäßig ein Jahr Zeit, den Aufhebungsvertrag anzufechten – bei einer Kündigung ist die Kündigungsschutzklage schon nach drei Wochen regelmäßig nicht mehr möglich! 

Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer den vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag oft gar nicht unterschreibt, sondern einen Anwalt einschaltet, was langwierige Verhandlungen nach sich ziehen kann. Hier kommt es letztlich oft doch zu einer Kündigung mit anschließender Kündigungsschutzklage, wo der Arbeitgeber meist in einer schwächeren Verhandlungsposition ist, als wenn er sich umgehend für die Kündigung entschieden hätte.

Hat man bereits gekündigt, sollte man im Zweifel immer die Möglichkeit einer Nachkündigung unter Aufrechterhaltung der bisherigen Kündigung(en) nutzen. 

Fachanwaltstipp für Arbeitgeber: Lassen Sie sich vorab beraten zu den Vor- und Nachteilen einer Kündigung und eines Aufhebungsvertrages. Bereiten Sie beide, Kündigung oder Aufhebungsvertrag, am besten mit anwaltlicher Hilfe vor.

Erfahrungsgemäß sind die dort investierten Kosten deutlich geringer, als die Abfindungssummen, die der Arbeitgeber wegen einer fehlerhaften Kündigung oder Fehlern beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags oft zahlen muss.

Die besten Ergebnisse erreicht man erfahrungsgemäß mit einem auf Kündigung und Abfindungsverhandlungen spezialisieren Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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