Arbeitszeugnis – Geheimcodes erkennen: So setzen Sie Ihren Zeugnisberichtigungsanspruch durch

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Grundsätzlich besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Unterschieden wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet lediglich Angaben zu den Personalien sowie zur Art und Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhält überdies noch detaillierte Angaben zu den Aufgaben und Tätigkeiten, der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung und Schlüsselqualifikationen.

Arbeitszeugnisse sollen meist gut formuliert klingen. Nicht selten werden jedoch Geheimcodes verwendet, um das wirkliche Verhalten des Mitarbeiters zu umschreiben.

Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil in Arbeitszeugnissen, der interessante Teil für einen künftigen Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer ist es von entscheidender Bedeutung diese Verschlüsselung zu erkennen und Berichtigungsansprüche außergerichtlich und bei Bedarf auch gerichtlich geltend zu machen.

Die Leistungsbeurteilung folgt dem System der Schulnoten. So stehen die nachfolgenden Formulierungen den Beurteilungen der jeweils benannten Note gleich:

Sehr gut

  • Die Leistungen haben in jeglicher Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden.
  • ...die zugeteilten Aufgaben wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Gut

  • …hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise erfüllt.
  • …erledigte die übertragenen Aufgaben stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit.

Befriedigend

  • …ist unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entgegengekommen.
  • …verfügt über achtbare Fachkenntnisse.

Ausreichend

  • …hat die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.
  • …verfügt über solides Basiswissen.“

Mangelhaft

  • …hat im Allgemeinen die Anforderungen erfüllt.
  • …konnte die Gelegenheit nutzen, alle zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen.

Ungenügend

  • …hat nach Kräften versucht, die geforderten Leistungen zu erreichen.
  • …war um eine zuverlässige Arbeitsweise bestrebt.

Verhaltensbeurteilung

Im Rahmen der Verhaltensbeurteilung wird das Sozialverhalten im Arbeitsumfeld beurteilt:

Sehr gut

  • … Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei / sehr gut.
  • … wurde von Vorgesetzten und Kollegen als fleißiger und freundlicher Mitarbeiter sehr geschätzt.

Gut

  • …Auftreten ist geprägt von ihrer/seiner zuvorkommenden, hilfsbereiten und kontaktfreudigen Art.
  • … wurde von Vorgesetzten und Kollegen als fleißiger und freundlicher Mitarbeiter geschätzt.

Befriedigend

  • … Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei / vorbildlich.
  • … Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets spannungsfrei.

Ausreichend

  • …Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war korrekt.
  • …Führung war stets tadellos. Gegenüber Kollegen verhielt er sich immer korrekt.

Mangelhaft / Ungenügend

  • … Führung gab uns selten Anlass zu Beanstandungen.
  • …war stets um ein taktvolles Verhalten bemüht.

Schlüsselqualifikationen

Darüber hinaus werden auch Kernkompetenzen in arbeitsrechtliche Beurteilungen aufgenommen wie Fachwissen, Initiative, Belastbarkeit, Loyalität und Zuverlässigkeit. 

Schlussformel

Der Schlussteil bestehend aus einer kurzen Zusammenfassung, dem Grund der Kündigung, der Dankesformel und den weiteren Wünschen an den Arbeitgeber ist ebenfalls wichtiger Bestandteil eines Zeugnisses. Idealerweise wird dem Arbeitnehmer ohne Anklingen von Argwohn Bedauern und gute Wünsche für die Zukunft – privat als auch beruflich – mitgegeben.

Berichtigungsansprüche können meist außergerichtlich durch geschicktes Verhandeln mit dem Arbeitgeber durchgesetzt werden.

Sollten Sie bei der Durchsicht Ihres Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder auch bei Erhalt eines Zwischenzeugnisses rechtliche Unterstützung zur Prüfung benötigen, können Sie sich gern an uns wenden.


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