Arbeitszeugnis immer prüfen

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Das Arbeitszeugnis ist die schriftliche Bewertung des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer und dient als Nachweis über seine Leistungsfähigkeit sowie sein Führungs- und Sozialverhalten.

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. In der Regel ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gewünscht.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Erstellung des Zeugnisses das Wahrheitsgebot und den Grundsatz des Wohlwollens zu beachten. Dies hat zur Folge, dass keine direkt negativen Erklärungen enthalten sein dürfen. Um allerdings der Zeugniswahrheit gerecht zu werden, hat sich eine gewisse Zeugnissprache etabliert, aus der auf die Qualität und die Fähigkeiten des Mitarbeiters geschlossen werden kann.

Wichtig ist das Zeugnis auf Unregelmäßigkeiten zu kontrollieren. Das Zeugnis muss insbesondere sauber und ordentlich geschrieben sein und den Mitarbeiter in der dritten Person ansprechen (‚Herr/Frau X war‘ ... und nicht ‚Sie haben ...‘.)

Untersagt sind dicke Markierungen und Unterstreichungen, sowie die Verwendung von Fragezeichen und Ausrufezeichen, da dies als ein Zeichen oder Geheimcode verstanden werden kann.

Das Zeugnis muss auf dem Briefkopf bzw. Firmenpapier des Arbeitgebers erstellt werden und von dem Fachvorgesetzten unterschrieben sein, der zur Unterschrift legitimiert ist ggf. mit dem Zusatz in Vertretung oder per Prokura.

Das Zeugnis darf nicht geknickt werden und muss im Original übergeben werden.

In ein Zeugnis gehört die Art und die Dauer der Tätigkeit, sowie auch die genaue Berufsbezeichnung. Auch Beförderungen und zusätzliche Aufgaben sind unbedingt zu erwähnen.

Hat der Arbeitnehmer zusätzlich Projekte geführt oder im internationalen Umfeld gearbeitet und dabei besondere Sprachkenntnisse erworben oder angewendet, gehört das ebenfalls in ein Zeugnis.

Grundsätzlich hat zwar kein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein bestimmtes Zeugnis. Das Weglassen von sehr wichtigen und maßgeblichen Aufgaben führt allerdings zum Verstoß gegen den Wahrheitsgrundsatz und kann sich so wieder zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Berichtigung des Zeugnisses verdichten.

Bei jedem Zeugnis ist eine genaue Analyse vorzunehmen und mit dem Mandanten zu besprechen.

In vielen Fällen sind Zeugnisse aus bloßer Fahrlässigkeit und Unwissenheit unrichtig und fehlerhaft und lassen sich leicht durch eine Kommunikation mit dem Arbeitgeber beheben.

Wenn Sie eine Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Julia Dehnhardt

Rechtsanwältin


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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