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Arrest wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter Körperverletzung

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Das Amtsgericht München (Jugendrichter) hat mit einem Urteil vom 31.10.2016, Aktenzeichen 1011 Ds 451Js 127966/16 jug., einen 15-jährigen Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung sowie Beleidigung zu einer Woche Dauerarrest verurteilt. Außerdem wies ihn das Gericht an, an die geschädigten Polizeibeamten einen zweiseitigen handschriftlichen Entschuldigungsbrief zu schreiben.

Im vorliegenden Fall trat der Angeklagte am 29.10.2015 gegen 2 Uhr nachts in München gegen Mülltonnen, die sodann auf die Straße fielen. Dies wurde von zwei Beamten beobachtet, die den Angeklagten deshalb kontrollieren wollten. Der Angeklagte weigerte sich, gegenüber den Polizeibeamten seine Ausweisdokumente zu zeigen, weshalb ihn die Polizisten durchsuchen wollten. Dagegen wehrte sich der Angeklagte jedoch massiv und versuchte, sich aus den Griffen der Polizeibeamten zu befreien. Dabei stieß er mit seinem linken Ellenbogen gezielt gegen den Kopf eines der beiden Polizeibeamten. Außerdem trat er mit den Beinen nach den beiden. Die Polizisten konnten rechtzeitig den Angriffen ausweichen. Zudem spuckte der Angeklagte zweimal in Richtung eines der Polizeibeamten. Während des gesamten Polizeieinsatzes und auch noch auf der Polizeiwache beleidigte er insgesamt neun Polizeibeamte mit massiven Ausdrücken.

Zu Gunsten des Angeklagten wurde sein Geständnis sowie seine in der Hauptverhandlung erfolgte Entschuldigung gegenüber den Polizeibeamten berücksichtigt. Auch die offensichtliche Alkoholisierung des Angeklagten wurde strafmildernd berücksichtigt. Zu seinen Lasten wertete das Gericht jedoch die Tatsache, dass der Angeklagte bereits mehrfach wegen der gleichen Delikte aufgefallen ist. Daher sei, so das Gericht, die Verhängung eines Jugendarrests dringend geboten.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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