Arzthaftung- Behandlungsfehler: Fußheberparese nach Operation im Bereich der LWS 5/1, links

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fußheberparese nach Operation im Bereich der LWS 5/1, links, LG Berlin, Az.: 13 O 163/13

Chronologie:

Der Kläger begab sich wegen des Verdachts auf einen lumbalen Bandscheibenvorfall L1/S1 in die Behandlung der Beklagten. Dort wurde er operiert. Nachfolgend stellten sich Taubheitsgefühle und Lähmungserscheinungen im linken Fuß ein. Seit der Operation leidet der Kläger unter diesen Symptomen.

Verfahren:

Das Landgericht Berlin hat den Vorfall mittels eines medizinischen Sachverständigen für Neurochirurgie begutachten lassen. Im Ergebnis bestanden Zweifel daran, ob die streitgegenständliche Operation indiziert war. Außerdem kommt eine Haftung wegen unzureichender Eingriffsaufklärung in Betracht. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleichsvorschlag über 17.000,- Euro (12.000,- Euro Schmerzensgeld und 5.000,- Euro für den immateriellen Vorbehalt) sowie Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung des Klägers unterbreitet.

Anmerkung von Ciper & Coll.:

Im vorliegenden Fall hält die Kammer den Vergleichsbetrag aufgrund der mit der Fußheberparese verbundenen dauerhaften Bewegungseinschränkungen für angemessen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM.


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