Arzthaftung: Kardiotoxische Wirkung eines Chemotherapeutikums

  • 2 Minuten Lesezeit

Landgericht Wuppertal – vom 30. Juli 2016

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Kardiotoxische Wirkung eines Chemotherapeutikums, LG Wuppertal, Az.: 5 O 95/14

Chronologie

Bei der Klägerin wurde in 2011 ein Mammakarzinom diagnostiziert. Die vorgenommene Chemotherapie wies eine kardiotoxische Wirkung auf, die Klägerin ist nun auf ein Kunstherz angewiesen.

Verfahren

Das Landgericht Wuppertal hat ein kardiologisches und ein gynäkologisches Fachgutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass die Klägerin nicht über die kardiotoxische Wirkung des Chemotherapeutikums hinreichend aufgeklärt worden war. Die Kausalität zwischen der massiven Herzschädigung und der Chemotherapie könnte gutachterlich nicht festgestellt werden. Das Gericht schlug den Parteien sodann einen Vergleich über rund 10.000,- Euro vor, dem die Klägerin aber nicht nähertritt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

In den Fällen, in denen echte Behandlungsalternativen existieren, müssen Ärzte die Patienten hierüber hinreichend informieren, um ihnen die Möglichkeit zur Entscheidungsauswahl zu geben, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr D.C. Ciper LLM klar.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche nach dem sie vertretenden Anwaltsbüro vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema