Arzthaftungsrecht - für welche Schäden kann Ersatz verlangt werden?

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Stehen Behandlungsfehler oder die Haftung wegen unzureichender Patientenaufklärung fest, steht dem Patienten ein Anspruch auf Ersatz der hierdurch erlittenen materiellen und immateriellen Schäden zu.

Materielle Schadenpositionen sind beispielsweise Verdienstausfälle, Heilbehandlungskosten oder Zuzahlungen zu Heilbehandlungskosten und Medikamenten, Fahrtkosten zu ärztlichen Behandlungen oder zu sonstigen medizinischen Anwendungen oder Kosten (auch fiktive) für Haushaltshilfen oder Pflege, sofern diese oder andere Kosten ursächlich auf die fehlerhafte Behandlung zurückgehen und bei ordnungsgemäßer Behandlung nicht erforderlich gewesen wären.

Zentrale Bedeutung kommt dem Schmerzensgeld als Ersatz für erlittene immaterielle Schäden, also erlittene physische Schmerzen und/oder psychische Beeinträchtigungen, zu. Es wird als Einmalbetrag oder in Form einer sogenannten Schmerzensgeldrente geleistet.

Ihr Anwalt hilft Ihnen bei der Erfassung aller materiellen Schadenersatz-Positionen und der Bezifferung eines angemessenen Schmerzensgeldes.

Michael Timpf

Rechtsanwalt

www.arzthaftung24.de


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