Arzthaftungsrecht in der Praxis: viel beachteter Prozesserfolg vor dem Landgericht Ravensburg!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen viel beachteten Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. mit über 6000 Ansichten auf der Homepage vor:

Landgericht Ravensburg

Fraktur des Humeruskopfes durch Sturz in Pflegeeinrichtung, LG Ravensburg, Az. 3 O 162/11

Chronologie

Der Kläger befand sich in einer Pflegeeinrichtung, wo er aus dem Bett stürzte und sich dabei eine Fraktur des Humeruskopfes zuzog. Es war eine Notoperation erforderlich. Der Kläger befindet sich aufgrund der Sturzverletzungen nun in der Pflegestufe III.

Chronologie

Das Landgericht Ravensburg hat angesichts der Eindeutigkeit der Fehlerhaftigkeit den Parteien schon in dem Ersten mündlichen Termin nach Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu einer gütlichen Einigung angeraten, worauf sich beide einließen. Die Gesamtansprüche liegen im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen

Pflegeinrichtungen müssen dafür Sorge tragen, dass die Patienten ausreichend gesichert werden, sodass es nicht zu Sturzunfällen kommen kann. Im Falle der Nichteinhaltung der notwendigen Verkehrssicherungspflichten haftet grundsätzlich die Pflegeeinrichtung, so wie im vorliegenden Fall.



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