Aspecta Lebensversicherung – Widerspruch lohnt sich!

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Tausende Lebensversicherungen in Deutschland wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen ablösbar!

Verbrauchern, die zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, eröffnet sich heute eine willkommene Chance zum Ausstieg aus unattraktiven Verträgen.

Versicherungsunternehmen wie die Aspecta Lebensversicherung haben Verbraucher in den fraglichen Jahren nämlich tausendfach fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt und diesen damit die Tür für einen Ausstieg nach Ablauf der Widerspruchsfrist geöffnet. Denn die 30-tägige Widerspruchsfrist beginnt im Falle einer ungültigen Belehrung nicht zu laufen, es entsteht ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht. So können Verbraucher noch heute von ihrem fortbestehenden Widerspruchsrecht Gebrauch machen und sich ohne Verluste von ihren Verträgen trennen.

Warum lohnt sich ein Widerspruch?

Viele Versicherungsnehmer sind unzufrieden mit Ihren Verträgen. Diese entwickelten sich nicht so, wie es von den Versicherern bei Vertragsschluss versprochen wurde, hohe Renditen blieben regelmäßig aus. Gleichzeitig blieben die von den Verbrauchern zu zahlenden Beiträge trotz der schlechten Entwicklung der Verträge unverändert hoch. Die Versicherungen wurden so zum unrentablen Fehlinvestment. Eine Kündigung ist indessen keine finanziell sinnvolle Option, da der vom Versicherer rückzuzahlende Betrag, der sogenannte Rückkaufswert, zu gering wäre.

Nach einem erfolgreichen Widerspruch kann sich der Verbraucher jedoch fast alle geleisteten Zahlungen rückerstatten lassen. Der Versicherer darf lediglich einen Risikoanteil und Verwaltungsgebühren einbehalten. So bietet sich die Möglichkeit die Verträge ohne Verluste zu verlassen.

Auch Ihre Lebensversicherung der Aspecta sollten Sie überprüfen lassen!

Auch die Aspecta hat fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ausgegeben. Viele Verträge sind potenziell widersprechbar. In diesem Artikel stellen wir beispielhaft zwei typische Fehler aus Widerspruchsbelehrungen dar.

Unvollständige Belehrung zur Widerspruchsfrist

Viele Lebensversicherungen belehren zwar über Beginn und Dauer der Widerspruchsfrist, weisen Ihre Kunden aber nicht darauf hin, dass die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs für die Fristwahrung genügt. Dieser Hinweis ist für das richtige Verständnis des Verbrauchers erforderlich und kann daher nicht entbehrlich sein.

Falscher Hinweis auf Schriftformerfordernis

Nach geltendem Recht ist für die Ausübung des Widerspruchsrechts keine Schriftform mehr erforderlich, es genügt die Textform. Eine Widerspruchserklärung muss also nicht unterschrieben werden, es genügt ein einfaches Schreiben ohne Unterschrift. Das stellt eine Erleichterung des Rechtsverkehrs dar. Viele Versicherungen stellen aber dar, der Widerspruch sei „schriftlich“ zu erheben. Eine solche Belehrung kann nur so verstanden werden, dass der Widerspruch in Schriftform zu erheben sei. Das ist aber wie dargestellt gerade nicht der Fall.

Jetzt Lebensversicherung ablösen – mit Werdermann | von Rüden Rechtsanwälten

Unsere Kanzlei berät deutschlandweit Verbraucher, die durch den Abschluss einer Lebensversicherung finanzielle Nachteile zu verbuchen hatten. Wir sind sicher, für Sie einen schnellen und unkomplizierten Weg aus Ihrem unattraktiven Vertrag finden zu können. Bei Vorliegen eines der oben dargestellten Fehler in Ihren Unterlagen, haben Sie einen ersten Anhaltspunkt für einen erfolgreichen Widerspruch. Sie sollten dann umgehend unsere Experten konsultieren. Als ersten Schritt in Richtung Widerspruch bieten wir Ihnen eine kostenfreie und völlig unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage wird Ihnen mitgeteilt werden ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist.
2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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