Asset-Protection – Vermögens- und Unternehmensschutz im Familienrecht

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Unter dem angloamerikanischen Begriff „Asset-Protection“ ist der Schutz des Privatvermögens vor Ansprüchen Dritter zu verstehen.

Für Unternehmer gibt es auf der einen Seite die Gefahr des Haftungszugriffs von Gläubigern aus der unternehmerischen Tätigkeit, wie z. B. von Banken oder dem Finanzamt. Ziel ist es hier, durch Gestaltung der privaten Vermögenssphäre das private Vermögen – insbesondere das Familienheim – vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Dies kann beispielsweise erfolgen, indem private Vermögenswerte auf Familienmitglieder verlagert werden oder eine Haftungsbeschränkung des Unternehmens herbeigeführt wird durch die passende Wahl der Unternehmensform.

Auf der anderen Seite ist der Schutz des Unternehmens bei Trennung und Scheidung der Ehe des Unternehmers zu beachten. Ziel familienrechtlicher Regelungen muss es sein, Liquiditätsengpässe des Unternehmens aufgrund von drohenden Zugewinnausgleichsansprüchen zu minimieren und damit eine Überbelastung oder gar Zerstörung des Unternehmens zu verhindern. Dieser Schutz kann im Familienrecht durch eine optimierte Gestaltung von Eheverträgen erreicht werden, die beispielsweise das Unternehmen aus dem ehelichen Vermögen herausnehmen und dem nicht am Unternehmen beteiligten Ehegatten ein eigenes Vermögen während der Ehezeit aufbaut. Daneben kann der Ehevertrag Regelungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt treffen, der für den Unternehmer von vornherein Unterhaltsforderungen beherrschbar und planbar macht.

Alle Gestaltungen bedürfen im Einzelfall neben der familien- und gesellschaftsrechtlichen Beratung einer sorgfältigen steuerrechtlichen Betrachtung. Aufgrund der Individualität jedes Unternehmens und der privaten Vermögenssituation des jeweiligen Unternehmers betrachtet unser Team aus erfahrenen Fachanwälten für Familienrecht gemeinsam mit Spezialisten des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts gern Ihren Einzelfall und erarbeitet gemeinsam für Sie Strategien zum Schutz Ihres Unternehmens.


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