Auch eine Abmahnung der DINSE GmbH über die Kanzlei Luther erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der DINSE GmbH über die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf den Online-Shop des Abgemahnten verwiesen, über den Produkte aus dem Sortiment Schweißtechnologie vertrieben werden. In diesem Zusammenhang wird gerügt, dass Produkte in unzulässiger Weise mit der Bezeichnung „DINSE“ gekennzeichnet sind, obwohl diese Produkte nicht von der Abmahnerin stammen und diese einer Verwendung der Bezeichnung auch nicht zugestimmt hat. Die aufgezeigten Benutzungshandlungen würden daher die Markenrechte der Abmahnerin verletzen und Unterlassungs-, Schadensersatz-, Vernichtungs-, Rückruf- und Auskunftsansprüche auslösen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunftserteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor.

Die Rechtsanwaltskosten werden auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 200.000,00 Euro geltend gemacht, was Kosten in Höhe von 2.636,90 Euro netto entspricht.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der DINSE GmbH über die Kanzlei Luther erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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