Auch eine Abmahnung von Ramona Thalkofer über die Kanzlei Schroeder erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung von Ramona Thalkofer über die Kanzlei Schroeder zur Prüfung vorgelegt. Inhaltlich geht es um den Vorwurf, dass der angeschriebene private eBay-Verkäufer über den gewerblichen Charakter seiner Angebote täusche. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

Die mir vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Anbieter aufgetreten ist. Insoweit wird der Vorwurf erhoben, dass diese Angabe falsch sei. Zur Begründung wird ausgeführt:

„Ihre Verkaufstätigkeiten erfüllt alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat.“

Unter Verweis auf verschiedene gerichtliche Entscheidungen wird im Weiteren ausgeführt:

„Wendet man diese Maßstäbe der Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall an, ist klar, dass Sie nicht mehr privat handeln, sondern als gewerblicher Verkäufer einzustufen sind.

Folglich treten Sie nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auf. In Wirklichkeit ist Ihre Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Ihr Verhalten ist unlauter.

Es ist von dem Gesetzgeber ausdrücklich als unlautere Geschäftstätigkeit im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG als Nr. 22. aufgeführt. Die fälschliche Behauptung eines Privatverkaufes ist demnach stets unlauter.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • es ab sofort unterlassen, das beanstandete Verhalten fortzusetzen,
  • eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und
  • die entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Wert von 15.000,00 Euro erstatten (953,40 Euro).

Das Problem mit privaten Angeboten bei eBay:

Fälle, in denen es um den Vorwurf einer Täuschung über den gewerblichen Charakter von Verkäufen bei eBay geht, kommen in meiner Praxis immer wieder vor. Einer der Gründe hierfür dürfte nach meiner Einschätzung die Aktion von eBay sein, privaten Verkäufern die Möglichkeit zu bieten, Angebote kostenlos zu veröffentlichen. Das Problem dabei: private eBay-Verkäufer, die regelmäßig Angebote veröffentlichen, riskieren hiermit wegen der Rechtsprechung zur Annahme einer gewerblichen Tätigkeit eine Abmahnung. Auf dieses Problem hatte ich bereits vor einiger Zeit mit dem folgenden Beitrag hingewiesen:

private eBay-Verkäufe: Wer viel verkauft, riskiert eine Abmahnung

Die Kanzlei Schroeder geht übrigens nicht nur für Ramona Thalkofer gegen private eBay-Verkäufer vor. Vergleichbare Abmahnungen hatte die Kanzlei in der Vergangenheit auch für andere gewerbliche eBay-Verkäufer ausgesprochen:

Abmahnung von Andreas Wirth über Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Abmahnung von der MissionDirect eCommerce GmbH über Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Abmahnung von der Trendlogistics UG über Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Meine Einschätzung zum vorliegenden Fall:

Bei der mir vorliegenden Abmahnung von Ramona Thalkofer über die Kanzlei Schroeder ist nach meiner Auffassung die beigefügte vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. Auch die geltend gemachten Kosten begegnen aus meiner Sicht Bedenken.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Ramona Thalkofer über die Kanzlei Schroeder erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


Möglicherweise ebenfalls interessant für Sie:

Checkliste: Abmahnung erhalten - was tun?

Unterlassungserklärung: Die 10 häufigsten Fehler

Foto(s): Andreas Kempcke


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema