Auch eine Abmahnung der Enitiative GmbH und der Bellvita AG über die Kanzlei Weil erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Enitiative GmbH und der Bellvita AG über die Kanzlei Weil zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Über ein Vorgehen der Enitiative GmbH im Wege einer markenrechtlichen Abmahnung hatte ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet:

Auch eine Abmahnung der Enitiative GmbH über die Kanzlei Hübsch & Weil erhalten? Ich berate Sie

Auch die nunmehr vorliegende Abmahnung ist wieder an einen Amazon-Händler gerichtet. Unter Bezugnahme auf die Rechte an der deutschen Marke „Bellvita“ (Register-Nr. 30 2008 052 530) und Rechte an der geschäftlichen Bezeichnung „Bellvita“ sowie Namensrechte wird die Benutzung des Zeichens „Bellvita“ für einen Wasserbett-Conditioner als rechtswidrig gerügt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten erstatten. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i. H. v. 5.100,00 Euro sowie eine Verpflichtung zum Schadenersatz/zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 25.000,00 Euro vor.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahner gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Enitiative GmbH und der Bellvita AG über die Kanzlei Weil erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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