Auch eine Abmahnung der Firma Grundmann Immobilien über Rechtsanwalt Michael Herlan erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurden mehrere Abmahnungen der Firma Grundmann Immobilien, Inhaber Heinz Grundmann über Rechtsanwalt Michael Herlan zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu den hier vorliegenden Abmahnungen:

Bei den hier vorliegenden Abmahnschreiben handelt es sich um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. In den Schreiben wird zunächst darauf hingewiesen, dass der Abmahner als Immobilienmakler tätig ist.

Unter Verweis auf Anzeigen in dem Internetportal „ImmobilienScout24“ werden die nach § 16 a EnBV erforderlichen Pflichtangaben aufgezählt. In diesem Zusammenhang wird gerügt, dass in den in Bezug genommenen Anzeigen erforderliche Pflichtangaben fehlen. Zur Begründung wird auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes verwiesen.

Zu den Forderungen in den Abmahnungen:

Die Abgemahnten sollen den bezeichneten Wettbewerbsverstoß unverzüglich einstellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € vor. Des Weiteren sollen die Abgemahnten Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € ersetzen (857,00 €).

Meine Einschätzung:

Die Einhaltung der Vorgaben aus § 16a EnBV ist nach meiner Einschätzung recht fehleranfällig. Ich rate daher bei entsprechenden Abmahnungen grundsätzlich zur Vorsicht.

Bei den hier vorliegenden Abmahnungen begegnet die Berechtigung der Ansprüche nach meiner Auffassung Bedenken. 

Die mit den Abmahnschreiben übersandten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen sind nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten ?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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