Auch eine Abmahnung der Kanzlei Justus für die AS ecom GmbH erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde eine Abmahnung der Justus Rechtsanwalts-GmbH für die AS ecom GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Das mir vorliegende Abmahnschreiben bezieht sich auf ein Angebot über Kosmetik auf der Plattform eBay. Moniert wird, dass der Abgemahnte als privater Verkäufer auftritt, obwohl die Verkaufstätigkeit als gewerblich einzustufen sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 2.000,00 Euro auch eine Verpflichtung zur Erstattung von Ermittlungskosten sowie Schadensersatz in Höhe von 250,00 Euro und zur Erstattung der Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) in Höhe von 745,40 Euro vor.

Meine Einschätzung: 

Hier in der Kanzlei sind bereits mehrere Abmahnungen der Abmahnerin vorgelegt worden, die sich auf den gleichen Vorwurf bezogen.

Wenn Sie als Privatverkäufer bei eBay eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, sollten Sie diese ernst nehmen. Verkäufe gleichartiger Produkte könnten rechtlich bereits als gewerbliche Verkäufe anzusehen sein. Leider ist es insoweit unerheblich, ob die angebotenen Waren aus Ihrem persönlichen Besitz stammen. Schon eine relativ geringe Zahl von Verkäufen/Bewertungen und laufenden Angeboten kann rechtlich problematisch sein.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Justus Rechtsanwalts-GmbH für die AS ecom GmbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema