Auch eine Abmahnung der Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Schleinkofer für die Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG zur Beratung  vorgelegt. Da hier in der Kanzlei in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnschreiben der Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG zur Prüfung vorgelegt worden sind, sind mir die Abmahnerin und ihr Rechtsanwalt aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich – wie bei den in der Vergangenheit vorgelegten Abmahnungen – um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Das Abmahnschreiben ist an einen Online-Händler gerichtet, der u. a. Messer auf dem Online-Marktplatz eBay anbietet. Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird die Bewerbung des angebotenen Messers gerügt. Konkret geht es um den Vorwurf, dass die in Bezug genommenen Werbeaussagen nicht den Tatsachen entsprechen (irreführende Werbung gem. § 5 UWG).

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe vor. Des Weiteren werden mit dem Abmahnschreiben Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 45.000,00 Euro geltend gemacht, was Kosten in Höhe von 1.434,40 Euro entspricht.

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG sollte auf jeden Fall ernst genommen werden, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht. Die Berechtigung der Abmahnung hängt davon ab, ob die beanstandeten Werbeaussagen den Tatsachen entsprechen oder nicht.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Schleinkofer für die Kochmesser.de Import & Co. KG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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