Auch eine Abmahnung der Leifheit AG über die Kanzlei btb IP erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Leifheit AG über die Kanzlei btb IP unter Mitwirkung der Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf der Verletzung von Patentrechten durch das Angebot einer Küchenwaage, die über eine Elektronik zum Bedienen der Küchenwaage und zum Durchführen des Wiegeprozesses verfügt, wobei die Küchenwaage über einen Näherungssensor einschaltbar ist, der unter der Tragplatte der Küchenwaage vorgesehen ist.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,-- Euro vor.

Des Weiteren werden für die Abmahnerin Vernichtungs-, Rückrufs- und Entfernungs-, Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche sowie Ansprüche auf Zahlung von Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht.

Meine Einschätzung: 

Eine patentrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Wie sich sowohl aus den Ausführungen in dem Abmahnschreiben als auch aus der entsprechenden Verpflichtung in der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ergibt, werden mit der Abmahnung Rechtsverfolgungskosten sowohl im Hinblick auf die Tätigkeit der Patentanwälte als auch im Hinblick auf die Tätigkeit der mitwirkenden Rechtsanwälte geltend gemacht. Die entsprechenden Kosten werden jeweils auf Grundlage eines Geschäftswerts von 250.000,00 Euro geltend gemacht, also in Höhe von jeweils 3.399,50 Euro.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Leifheit AG über die Kanzlei btb IP unter Mitwirkung der Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle erhalten haben und sich hierzu beraten lassen wollen, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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