Auch eine Abmahnung der Wild Beauty GmbH über die Kanzlei Bear + Wolf erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der Wild Beauty GmbH über die Kanzlei Bear + Wolf zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf das Angebot von Haarpflegeprodukten. Unter Bezugnahme auf Testkäufe wird der Vorwurf erhoben, die angebotenen Produkte würden nicht über die vorgeschriebenen Hinweise über die „verantwortliche Person“ im Sinne der EU-KosmetikVO verfügen. Dem abgemahnten Händler obliege jedoch die Pflicht zur Überprüfung, ob im Hinblick auf ein auf dem Markt bereitgestelltes kosmetisches Mittel die Kennzeichnungsinformationen vorliegen. Die von dem Abgemahnten angebotenen Produkte seien aufgrund der mangelnden Kennzeichnungen nicht für die Abgabe an Endverbraucher geeignet. Das Angebot und der Verkauf der Produkte seien wettbewerbswidrig und unzulässig.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskunft erteilen, seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen, die noch in seinem Besitz und Eigentum befindlichen, widerrechtlich gekennzeichneten Waren herausgeben und Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 75.000,00 Euro (2.085,95 Euro) zuzüglich Testkaufkosten ersetzen.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Vorgaben der EU-KosmetikVO sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Zunächst sollten Sie den Sachverhalt überprüfen. Sofern bei den von Ihnen angebotenen Produkten erforderliche Angaben fehlen, sollten Sie unbedingt überprüfen, woher Sie die Produkte bezogen haben.

Für die Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass bei einem Verstoß gegen die übernommenen Verpflichtungen Vertragsstrafenansprüche auf Sie zukommen können.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als zehn Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Wild Beauty GmbH über die Kanzlei Bear + Wolf erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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