Auch eine Abmahnung von der Schmidt Spiele GmbH wegen „Mensch ärgere dich nicht“ von Chemoplast Brno erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir  wieder einmal eine Abmahnung der Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff für die Schmid Spiele GmbH wegen der Verletzung der Marke „Mensch ärgere dich nicht“  zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Die Schmidt Spiele GmbH ist Inhaberin mehrerer Marken „Mensch ärgere dich nicht“, unter anderem einer deutschen Marke die seit 1918 eingetragen ist. Regelmäßig machte die Schmidt Spiele GmbH markenrechtliche Unterlassungsansprüche gelten, wenn Gesellschaftsspiele angeboten werden, die möglicherweise gegen die Marke verstoßen.

In der Abmahnung wird gerügt, dass in der Artikelüberschrift  und auf dem Spielbrett in einem gewerblichen Angebot das Kennzeichen „Mensch ärgere dich nicht“ verwendet wurde, obwohl es sich nicht um ein Spiel des Markeninhabers handelte. 

Das ungewöhnliche an der Abmahnung ist, dass Gegenstand der Abmahnung ein Spiel ist, dass zu DDR-Zeiten von der tschechischen Firma Chemoplast Brno hergestellt wurde. Das Spiel wurde zu DDR-Zeiten in der DDR vertrieben.Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Für den Fall, dass fristgerecht eine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben wird werden die Abmahnkosten auf 700,00 € zzgl. 133,00 € Mehrwertsteuer, mithin 833 € reduziert. Zudem wird in diesem Fall auf Auskunft und weitergehenden Schadenersatz verzichtet. Anderenfalls würden Abmahnkosten nach einem Streitwert von 150.000,00 € gefordert werden. Dies wäre ein Nettobetrag in Höhe von über 2500,00 €.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff für die Schmid Spiele GmbH wegen der Verletzung der Marke „Mensch ärgere dich nicht“   erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-250567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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