Auch eine Abmahnung von der Verkauf-Bochum.de GmbH erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Verkauf-Bochum.de GmbH über die DIGIT@LAW Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung geht es um die Bewerbung von Photovoltaik-Produkten unter Angabe eines Endpreises ohne Informationen zu den Voraussetzungen der Anwendung der Umsatzsteuerregelung des § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (Ermäßigung der Umsatzsteuer auf 0 % unter bestimmten Voraussetzungen).

Gerügt werden irreführende Angaben aufgrund der konkreten Darstellung eines Angebots auf einem Preisvergleichsportal und in dem Internetauftritt des Abgemahnten.

Zu den Forderungen in der hier vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben,
  • Auskunft erteilen und
  • Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 25.000 Euro tragen (1.375,88 Euro).

Meine Einschätzung: 

Die vorliegende Abmahnung ist vor dem Hintergrund einer Gesetzesänderung zu sehen, nach der gemäß § 12 Abs. 3 UStG eine Ermäßigung der Umsatzsteuer auf 0 % nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen ist. Diese Regelung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen hinsichtlich der Umsetzung in der Praxis auf:

  • Zum einen geht es um die Umsetzung der Vorgaben der Preisangabenverordnung im Hinblick auf die Angabe von Preisen und die Werbung mit Preisen.
  • Zum anderen geht es um die Darstellung der Informationen zu den Bedingungen für die Ermäßigung der Umsatzsteuer auf 0 %.

Die vorgenannten Fragestellungen hatte ich hier bereits in einem Beitrag thematisiert:

Abmahnung und wettbewerbsrechtliche Probleme bei Solarmodulen für 0 % Umsatzsteuer

Sofern Sie Produkte anbieten, die unter die genannte Sonderregelung im Umsatzsteuergesetz fallen, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater klären, unter welchen konkreten Voraussetzungen derartige Produkte mit 0 % Umsatzsteuer verkauft werden können.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie die von Ihnen angebotenen Photovoltaik-Produkte nicht nur in Ihrem eigenen Internetauftritt bewerben, sondern auch über Preissuchmaschinen. In diesem Fall stellt sich die Frage nach der ordnungsgemäßen Bewerbung nämlich auch im Hinblick auf die Darstellung in den Preissuchmaschinen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Verkauf-Bochum.de GmbH über die DIGIT@LAW Rechtsanwälte erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de


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