Auch eine Abmahnung von Holger Dölle über Rechtsanwalt Jüngst erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung von Rechtsanwalt Jüngst für Herrn Holger Dölle zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner über seinen eBay-Shop, Textilien, Schuhe, Taschen und weitere Produkte vertreibt. Unter Verweis auf den eBay-Shop des Abgemahnten wird sodann die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung und das Fehlen von Informationen zum Muster-Widerrufsformular gerügt.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung vor, nach der die Vertragsstrafe vom Abmahner nach billigem Ermessen zu bestimmen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen sein soll. Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden mit dem Abmahnschreiben nicht gefordert.

Meine Einschätzung:

Die vorformulierte Unterlassungserklärung, die dem mir vorliegenden Abmahnschreiben beigefügt ist, ist nach meiner Auffassung zu weit gefasst. Obwohl in dem Abmahnschreiben keine Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) geltend gemacht werden, ist davon auszugehen, dass ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht wird.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Jüngst für Herrn Holger Dölle erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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