Auch eine Abmahnung von Lukas Nießen (Odoma - Handel und Vertrieb) erhalten? Ich berate Sie

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung von Lukas Nießen (Odoma – Handel und Vertrieb) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung führt der Abmahner zunächst aus, dass er Artikel aus den Bereichen Haushalt, Haus und Garten vertreibe.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass der Abmahner feststellen musste, dass der Abgemahnte nicht der aus der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 („ODR-Verordnung“) resultierenden Informationspflicht nachkommt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Link der Streitbeilegungsplattform nicht nur für Verbraucher leicht zugänglich sein muss, sondern zudem anklickbar sein muss. Ebenso sei der Abgemahnte gemäß VSBG verpflichtet zu informieren, ob er freiwillig am Streitbeilegungsverfahren teilnehme oder zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet ist.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 100,00 Euro zahlen. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro vor.

Meine Einschätzung: 

Nach meiner Auffassung bestehen deutliche Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlichen Charakter hat.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.500 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Lukas Nießen (Odoma – Handel und Vertrieb) erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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