Auch eine Abmahnung von Manfred Meyer über die Rechtsanwälte Burchert & Partner erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung von Manfred Meyer über die Rechtsanwälte Burchert & Partner zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner über die gängigen Fernabsatzwege Dichtungsmittel vertreibe. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Abmahner bundesweit Mitbewerber des Abgemahnten sei.

Im Weiteren wird gerügt, dass der Abgemahnte Dichtungsmittel unter Angabe von Preisen bewerbe, ohne neben dem Endpreis zugleich auch den Grundpreis mit anzugeben. Indem der Abgemahnte diese Pflichtangabe auslasse, erschwere er es dem Verbraucher, die von ihm vertriebenen Waren in ihrer Preiswürdigkeit mit Waren anderer Anbieter zu vergleichen.

Zu den Forderungen in der hier vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht insoweit neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 Euro zahlen.

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes der fehlenden Angabe von Grundpreisen sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie im Übrigen berücksichtigen, dass die Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich der Darstellung von Grundpreisangaben sehr fehleranfällig ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Manfred Meyer über die Rechtsanwälte Burchert & Partner erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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