Auch eine Abmahnung von Skoda Auto a.s. über die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde eine Abmahnung von Skoda Auto a.s. über die Kanzlei Lubberger Lehment zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Skoda Auto a.s. mit einer über 100-jährigen Unternehmensgeschichte einer der ältesten Automobilhersteller der Welt ist und zur Sicherung ihrer Rechte über einen umfangreichen Markenschutz verfügt. In diesem Zusammenhang wird auf verschiedene eingetragene Marken verwiesen (Skoda Oktavia, Fabia, Skoda Superb, Skoda Rapid, Yeti, VRS).

Sodann wird auf den Internetauftritt des Abgemahnten und die dort angebotenen Produkte verwiesen, die unter Verwendung der Marken angeboten werden. Da die Abmahnerin entsprechende Produkte nicht herstelle, handle es sich bei den angebotenen Produkten um Fälschungen. Dadurch verletzte der Abgemahnte die Markenrechte in mehrfacher Hinsicht.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren werden Ansprüche auf Auskunftserteilung, Schadenersatz, Vernichtung und Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) geltend gemacht. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 200.000,00 Euro beziffert (2.636,90 Euro).

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

In Fällen, in denen wie in dem hier vorliegenden Fall sehr weitreichende Ansprüche geltend gemacht werden, muss im Übrigen sehr schnell reagiert werden.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Skoda Auto a.s. über die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema