Auch eine Abmahnung von Susanne Grezlik über Jan B. Heidicker erhalten? Ich berate Sie

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker für Frau Susanne Grezlik wegen des Vorwurfs wettbewerbswidrigen Verhaltens vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Obwohl in dem Abmahnschreiben eingangs ausgeführt wird, dass die Abmahnerin über ihren gewerblichen eBay-Shop Produkte aus dem Bereich Kinderspielzeug vertreibt, bietet sie Produkte für Kinder aktuell (Stand 25.01.2016) lediglich in der Kategorie „Kleidung & Accessoires“ an.

In der Abmahnung wird sodann im Weiteren unter Bezugnahme auf ein konkretes eBay-Angebot ein Verstoß gegen die Vorgaben der 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (2. GPSGV) gerügt. Konkret geht es um einen fehlerhaften Warnhinweis bei dem Angebot von Spielzeug, welches nicht zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine flexible Vertragsstrafe vor. Des Weiteren werden mit der Abmahnung Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 15.000,00 Euro geltend gemacht. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt und somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sodass Bruttokosten in Höhe von 1.029,35 Euro in Rechnung gesetzt werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker für Susanne Grezlik erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


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