Aufenthaltserlaubnis für selbständige Tätigkeit für Nicht-EU-Bürger

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Ich habe ein kleines Unternehmen in Mexiko und ich möchte gerne eine Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland aufbauen und mich in Deutschland selbständig machen. Kann ich für eine selbständige Tätigkeit in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Bürger eines Nicht-EU-Staates eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit bekommen.

Eine Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn mindestens 250.000 € investiert und fünf Arbeitsplätze geschaffen werden.

Weiter können Sie auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse an Ihrem Gewerbe besteht,
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung durch Eigenkapital oder Kreditzusage gesichert ist.

Ihr Unternehmen oder die Unternehmensidee ist genau zu beschreiben und ein Businessplan zu erstellen und einzureichen.

Den Antrag für einen Aufenthaltstitel zum Zweck der selbständigen Gewerbeausübung müssen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland unter Vorlage der notwendigen Unterlagen stellen.

Wenn Sie bereits in Deutschland leben, kann der Antrag auch direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland gestellt werden und Sie müssen nicht den Weg über die Deutsche Botschaft nehmen.

Die Deutsche Botschaft leitet Ihren Antrag an die zuständige Ausländerbehörde vor Ort in Deutschland weiter. Bei der Prüfung Ihres Antrags werden durch die Ausländerbehörde die für den Ort der geplanten Tätigkeit zuständigen Behörden z.B. Gewerbebehörden, Industrie- und Handelskammer etc. beteiligt.

Über den Antrag wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden.

Die Beurteilung, ob ein wirtschaftliches Interesse an Ihrer selbständigen Tätigkeit besteht und positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind, richtet sich danach, ob Ihre Geschäftsidee tragfähig ist, nach Ihren unternehmerischen Erfahrungen, der Höhe des Kapitaleinsatzes und den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation.

Diese Voraussetzungen müssen bei der Antragstellung dargelegt und begründet werden.

Wenn zu erwarten ist, dass Ihr Unternehmen sich trägt und Ihre Geschäftsidee erfolgreich verwirklicht werden kann, wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen zunächst längstens für drei Jahre erteilt. Nach drei Jahren wird geprüft, ob die Tätigkeit erfolgreich verwirklicht wurde und der Lebensunterhalt durch ausreichende Einkünfte gesichert ist. Falls dies der Fall ist, kann Ihnen weiter eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.


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