Auffahrunfall contra Spurwechsel: wer haftet?

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Eine häufige Unfallkonstellation auf der Autobahn: ein PKW wechselt auf die linke Spur. Ein nachfolgendes Fahrzeug fährt auf.

Mit diesem Fall hatte sich das Oberlandesgericht Nürnberg und zuletzt der Bundesgerichtshof beschäftigt. In seiner Entscheidung vom 13.12.2011 (Az. VI ZR 177/10) entschied der BGH nun, dass beide Fahrer zu gleichen Teilen haften. Neu ist an dieser Entscheidung, dass es nach Meinung des BGH offen bleiben kann, wann der Spurwechsel durchgeführt wurde. Auch wenn das nicht mehr festgestellt werden kann, es aber feststeht, dass ein Wechsel jedenfalls stattfand, ist die Haftung zu teilen.

Konkret bedeutet das, jeder bekommt die Hälfte seines Schadens erstattet, wenn

  • ein Spurwechsel stattfand,
  • ein Auffahrunfall dadurch erfolgt,
  • aber ein zeitlicher Ablauf nicht mehr aufklärbar ist.

Die Entscheidung ist richtig. Die Haftung beider Fahrer ist dann wegen der gleich hoch zu wertenden Verstöße gegen den zu geringen Sicherheitsabstand einerseits und dem unvorsichtigen Spurwechsel andererseits.

Michael Eitel
Fachanwalt für Versicherungsrecht


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