Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe durch den IDO e.V.

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Derzeit erhalten einige unserer Mandanten wieder vermehrt Zahlungsaufforderungen durch den IDO e.V. Geltend gemacht wird eine Vertragsstrafe aus zuvor abgegebenen Unterlassungserklärungen wegen in der Vergangenheit begangener Wettbewerbsverstöße.

Müssen Sie die Vertragsstrafe zahlen?

Hier stellt sich die Frage: Muss ich die Vertragsstrafe wirklich zahlen?

Der von dem IDO e.V. behauptet zugrundeliegende Verstoß liegt in den überwiegenden Fällen  vor und die Forderung der Vertragsstrafe ist damit zunächst berechtigt.

Anfechtung und Kündigung der Unterlassungserklärung und des Unterlassungsvertrages

Aber: In vielen Fällen kann die abgebebene Unterlassungserklärung, auch wenn gegen die Unterlassungserklärung bereits verstoßen wurde und der IDO e.V. zur Zahlung aufgefordert hat, erfolgreich angefochten und/ oder der Unterlassungsvertrag gekündigt werden und so die Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe entfallen. Zudem kann die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung erhoben werden.

Wenn Sie ein Schreiben des IDO e.V. erhalten haben, mit welchem Sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert werden, wenden Sie sich gerne an uns.

Als spezialisierte Anwältin für Wettbewerbsrecht und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Anwältin für die Abwehr von Ansprüchen des IDO e.V. hilft Rechtsanwältin Anne Sulmann gerne.

Unkompliziert – schnell – verständlich.

ITjur
Rechtsanwältin Anne Sulmann

                                                                                                                                                                                       


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