Aufhebungsvertrag angeboten: Was Arbeitnehmer JETZT tun sollten – und was nicht!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Wie vermeidet man Fehler und Nachteile durch einen Aufhebungsvertrag? Tipps für Arbeitnehmer hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Der größte Fehler, den Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag aus meiner Sicht machen können, ist: ihn zu unterschreiben, ohne richtig zu wissen, was man da unterschreibt.

Viele Arbeitnehmer machen aber genau das: Sie unterschreiben den Aufhebungsvertrag, vielleicht weil sie von der Abfindungssumme beeindruckt sind, oder der Freistellungszeitraum zusagt. Ob die Abfindung aber trotzdem deutlich zu gering ist, oder ob wichtige Vertragsbestandteile und Ansprüche außen vor geblieben sind, kann der Arbeitnehmer selbst kaum umfassend einschätzen.

Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht den Rat eines Arbeitsrechtlers eingeholt haben! Lassen Sie sich Bedenkzeit geben, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.

Das gilt auch, falls Ihr Chef mit einer Kündigung droht und den Aufhebungsvertrag als eine Art „Geste des guten Willens“ darstellt. Hier kann man sich merken: Arbeitgeber bieten regelmäßig keinen Aufhebungsvertrag an, wenn sie kündigen könnten. Warum auch sollte der Arbeitgeber Geld anbieten, wenn er einen wirksamen Kündigungsgrund hat?

Ich empfehle, nach dem Personalgespräch regelmäßig zu einem auf Kündigung, Aufhebungsverträge und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen und die Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrags mit ihm zu besprechen, sowie die beste Vorgehensweise im Fall einer Nachverhandlung.

Arbeitgeber gehen erfahrungsgemäß regelmäßig davon aus, dass es zu einer Nachverhandlung der Abfindungssumme und des Aufhebungsvertrags kommen wird. Daher bieten sie zuerst so gut wie immer eine niedrigere Summe an, als die, die sie bereit sind, zu zahlen.

Die besten Verhandlungsergebnisse erreichen regelmäßig Arbeitnehmer, die den Aufhebungsvertrag durch einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht nachverhandeln lassen.

Bietet man Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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