Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns - § 311 II Nr. 1 i.V.m. § 241 II BGB - BAG 6 AZR 333/21 -

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Revisionsverfahren

In dem Revisionsverfahren (BAG 6 AZR 333/21) geht es um die Gültigkeit eines Aufhebungsvertrags und das Gebot fairen Verhandelns gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB.

Die Klägerin behauptet, sie habe den Aufhebungsvertrag unter Drohung unterschrieben.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen, und die Revision der Klägerin wurde ebenfalls zurückgewiesen.

Im Kern ging es darum, ob die Drohungen des Arbeitgebers, die zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags führten, widerrechtlich waren.

Das Gericht stellte fest, dass die Drohungen mit außerordentlicher Kündigung und Strafanzeige nicht widerrechtlich waren, da ein verständiger Arbeitgeber unter ähnlichen Umständen ebenfalls zu solchen Maßnahmen greifen würde.

Das Gericht betonte, dass die Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers bei Verhandlungen über Aufhebungsverträge geschützt werden müsse.

Es wurde festgestellt, dass die Verhandlungssituation nicht unfair war, auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur eine sofortige Entscheidung über das Vertragsangebot ermöglichte.


Anmerkung RA Wack:

Letztlich beruht die Entscheidung des BAG auf einer Einzelfallwürdigung. Die Arbeitgeberin hat die Verhandlungssituation schon grenzwertig ausgestaltet - Überrumpelung, mehrere gegen Einen, Begleitung Arbeitgeberin durch sehr entschlossenen agierenden Anwalt, Ankündigung Strafanzeige. Die Entscheidung über die Widerrechtlichkeit einer Drohung stand wohl schon auf des Messers Schneide. Immerhin ging der Fall bis zum BAG. Am Ende ist es entscheidend, dass die Arbeitgeberin für den Fall der Nichtunterzeichnung des Aufhebungsvertrages offenbar nichts in den Raum gestellt hat, was als sittenwidrig oder widerrechtliche Drohung angesehen werden könnte. Somit wird man der Entscheidung beipflichten müssen.


Den vollständigen Entscheidungstext finden Sie hier:

https://rechtsanwalt-krau.de/aufhebungsvertrag-gebot-fairen-verhandelns-%c2%a7-311-ii-nr-1-ivm-%c2%a7-241-ii-bgb-bag-6-azr-333-21/


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