Gehalt einklagen – So fordern Sie ausstehenden Lohn ein

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Wenn das Gehalt nicht pünktlich gezahlt wird, können Arbeitnehmer Schritte unternehmen, um ihren ausstehenden Lohn einzufordern. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

Schritt 1: Ein Versehen ausschließen

  1. Prüfen Sie zunächst, ob es sich um ein Versehen handeln könnte, z.B. einen Fehler in der Buchhaltung.
  2. Sprechen Sie diplomatisch mit Ihrem Arbeitgeber und geben Sie ihm die Möglichkeit, die verspätete Zahlung zu korrigieren.

Schritt 2: Den Arbeitgeber schriftlich abmahnen

  1. Wenn das Gehalt weiterhin ausbleibt, können Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen.
  2. Die Abmahnung sollte eine Zahlungsfrist von sieben Tagen, den ausstehenden Betrag und den Hinweis auf rechtliche Schritte enthalten.
  3. Die Abmahnung sollte schriftlich erfolgen.

Schritt 3: Klage beim Arbeitsgericht einreichen

  1. Reagiert der Arbeitgeber nicht auf die Abmahnung, können Sie den ausstehenden Lohn vor Gericht einklagen.
  2. Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht und erfordert bestimmte Unterlagen wie den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung.

Benötige ich einen Anwalt?

  1. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang, aber es kann sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren, insbesondere bei einem Streitwert ab 2.000 Euro brutto.
  2. Ein Anwalt kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und alle Ansprüche effektiv durchzusetzen.
  3. Rechtschutzversicherungen decken üblicherweise solche Klagen ab – wir holen unentgeltlich für Sie Deckung ein!

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe – wir unterstützen Sie dabei auch unentgeltlich!



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