Aufhebungsvertrag Vor- und Nachteile

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie bekommen einen Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber vorgelegt und wissen nicht ob Sie unterschreiben, ablehnen oder verhandeln sollen? Um diese Entscheidung zu treffen, muss eine Interessensabwägung der Vor- und Nachteile eines solchen Aufhebungsvertrages vorgenommen werden. Und genau darüber klären wir Sie im Folgenden auf.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Anders als eine Kündigung, benötigt ein Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Parteien. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, um ein Arbeitsverhältnis schneller als bei einer ordentlichen Kündigung zu beenden. Damit versucht man einem potenziellen Kündigungsprozess vor dem Arbeitsgericht zu entgehen.

Folglich besteht für den Arbeitnehmer also keine Pflicht zur Unterschrift dieses Dokuments. Die Arbeitnehmer verzichten durch ihre schriftliche Zustimmung auf wichtige Arbeitnehmerrechte. Ein Arbeitnehmer würde folgende Schäden in Kauf nehmen:

  •  Arbeitsplatzverlust
  •  Verlust von Kündigungsschutz
  •  Verkürzung der Kündigungsfrist
  •  Sperrzeit von Arbeitslosengeld

Für Arbeitgeber sicher lohnenswert und kostengünstig.

Für Arbeitnehmer müssten andererseits wichtige Gründe vorliegen einem solchen Vertrag zuzustimmen. Existieren diese nicht, riskieren Sie nur negative Entwicklungen.  

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

 1.  Hohe Abfindung

Die Höhe einer jeden Abfindung ist abhängig von dem Kündigungsschutz, der Betriebszugehörigkeit, der Stellung im Unternehmen und sozialen Merkmalen.

Im Übrigen ist eine Nachverhandlung immer sinnvoll. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich selten auf Anhieb. Bei Verhandlung über die Abfindungshöhe, empfehlen wir immer einen Experten zu verständigen, um die maximal mögliche Abfindungssumme zu erkämpfen.

 2. Neuer Job?

Der Vorteil hierbei ist die Möglichkeit sehr schnell aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden und Ihre Kündigungsfrist zu verkürzen.

 3. Arbeitsverhältnis belastend?

Sind Sie grundsätzlich mit der Arbeitsatmosphäre etc. unzufrieden oder werden Sie von Ihren Arbeitskollegen gemobbt, dann suchen Sie wahrscheinlich den schnellst möglichen Weg raus.  Jedoch sollte betont werden, dass Ihr Arbeitsverhältnis unter schlechten Konditionen enden wird. Zur Sicherheit sollten Sie Ihren Fall anwaltlich prüfen lassen, um eine Alternativlösung zu finden sich dagegen wehren zu können. Unterstützt durch einen Profi sähen die Konditionen besser aus, eventuell kann sogar eine gute Abfindung verhandelt werden.

 4. Rechtliche Konsequenzen

Wären Sie ohnehin gekündigt worden, wegen z. B. Schlechtleistung, dann kommt ein Aufhebungsvertrag wie gerufen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit eine Klausel zur Verheimlichung Ihrer Leistung auszuhandeln. Das lohnt sich verhältnismäßig eher selten, aber gerade dann wenn die Schlechtleistung klar nachgewiesen werden kann.

Nach unserer Erfahrung bieten Arbeitgeber dann Aufhebungsverträge an, wenn ihnen bewusst ist, dass eine fristlose Kündigung schwer durchzusetzen wäre. Wir empfehlen daher, einen Anwalt für Arbeitsrecht mit Ihrem Fall zu betrauen.

Fazit

Schlussendlich ist Ihre Entscheidung abhängig davon, was Sie sich wünschen.

Holen Sie einen Experten hinzu. Zusammen holen wir das Beste aus Ihrer Situation heraus. Wir versuchen die maximale Abfindung, keine Sperrzeit und die Entkräftung aller Vorwürfe gegen Sie zu erzielen.



War dieser Tipp für Sie hilfreich?

Wir haben für Sie viele weitere wissenswerte Informationen Rund ums Thema „Aufhebungsvertrag Vor- und Nachteile“ aufbereitet, zu finden unter https://www.ra-croset.de/arbeitnehmer/aufhebungsvertrag/

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Südwestkorso 1

12161 Berlin

www.ra-croset.de

Pascal Croset ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Berlin. Er ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) – deutschlandweit.

Pascal Croset ist Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen und hat das Werk „Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung" im Gabler-Verlag veröffentlicht.

Foto(s): kanzlei@ra-croset.de

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Pascal Croset

Beiträge zum Thema